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Umweltdachverband: Zukunft der Gewässer auf dem Prüfstand!

EU-Kommission untermauert Kritik des UWD am Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans

"Heute, am 22. Dezember 09, muss nach offiziellem europäischem Zeitplan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP) fertig gestellt sein. Er soll den Schutz und eine umweltschonende Entwicklung unserer Gewässer vorantreiben. Das ist besonders wichtig, da naturnahe Flüsse und Bäche in Österreich selten geworden sind", erklärt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes. Der UWD hat bereits im Oktober 09 eine kritische Stellungnahme zum Entwurf des NGP abgegeben. "Jetzt wurden wir in unserer Kritik von der EU-Kommission bestätigt!", sagt Heilingbrunner.


Kritik an überzogenen Ausbauzielen bestätigt

Vor kurzem war eine Delegation der EU-Kommission auf "fact-finding-mission" in Wien, um die Umsetzung der WRRL insbesondere punkto Wasserkraft zu hinterfragen. Das Ergebnis: "Die EU-Kommission bemängelt genau das, was wir beanstandet haben -überzogene Ausbauziele, kein strategischer Zugang zum Ausbau der Wasserkraft, keine Ausweisung von "no-go-areas", kein Fokus auf Revitalisierung und Effizienzsteigerungen", so Heilingbrunner. Zudem hat die Kommission klar festgehalten, dass die Erreichung der 34 % Erneuerbaren-Ziele für Österreich bindend sei, der Weg der Zielerreichung aber nicht vorgegeben werde. Dieses Ziel sei daher insbesondere auch mit einsparungsseitigen Maßnahmen zu erreichen. Das Ziel der Erreichung der 34 % Erneuerbaren ist gleichwertig wie das Ziel zur Erreichung eines guten Zustandes der Gewässer bis 2015, versicherte der Vertreter der EU-Kommission. Damit wurde endgültig klar gestellt: Es gibt kein vorwiegendes Interesse am Ausbau der Wasserkraft.


Ausweisung von no-go-areas dringend erforderlich

"Der Umweltdachverband verlangt, dass Schutzgebiete und naturräumlich wertvolle Gebiete außer Nutzung gestellt werden, für den Neubau tabu sind und ökologische Potenzialstrecken als "no-go-areas" im NGP festgeschrieben werden. Außerdem sind Tabuzonen - Europaschutz-, Naturschutz-, Welterbegebiete, Nationalparke und Ruhezonen nach Landesgesetzen - einzuhalten. Auch Schluchtstrecken und natürliche Wanderhindernisse müssen im NGP entsprechend berücksichtigt werden, indem sie als eigene Wasserkörper ausgewiesen werden", betont Heilingbrunner. Der UWD fordert als Basis für die Diskussion über den Ausbau der Wasserkraft die Erstellung einer verbindlichen, bundesweiten Kriterienliste und eine Ausweisungökologisch sensibler Gewässerabschnitte in ganz Österreich. Außerdem muss gesetzlich verankert werden, dass in hydromorphologischen sehr guten Gewässerstrecken - meist die Oberläufe unserer Flüsse im alpinen Gebiet, die wichtige Refugien seltener Arten sind - auch keine Kleinwasserkraftwerke mit weniger als 3 MW Leistung gebaut werden.


Potenzial bereits ausgeschöpft: Ausnahme darf nicht zur Regel werden!

"In Österreich sind mehr als 70 % des Wasserkraftpotenzials bereits ausgeschöpft und viele für die Energiewirtschaft interessante Abschnitte befinden sich in ökologisch wertvollen Gewässerstrecken. Bis 2020 sind bestenfalls 1-2 TWh für die Großwasserkraft und 0,5-1 TWh für die Kleinwasserkraft realistisch. Wir hoffen, dass die Kritik der EU-Kommission und der NGOs und unsere Forderungen bei der Finalisierung des NGP berücksichtigt werden. Außerdem darf die Ausnahme vom Verschlechterungsverbot der WRRL für Wasserkraft-Projekte nicht zum Regelfall werden. Der Schutz wertvoller Flüsse und Bäche ist jedenfalls wichtiger als Kraftwerksbau ohne Maß und Ziel", so Heilingbrunner abschließend.



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /