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Mehr Sicherheit durch Aufhebung der Radwegbenützungspflicht

Radweg: Unfallrisiko nicht geringer

Mehrere Untersuchungen zum Thema Radwegsicherheit belegen, dass Radwege
an Knotenpunkten (wie z.B. Kreuzungen) das Unfallrisiko für RadfahrerInnen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer deutlich erhöhen (um das 1,5-fache bis 6-fache). Entgegen früheren Vermutungen ist auch die Unfallschwere auf Radwegen nicht geringer als auf Straßen ohne Radverkehrsanlagen.


Durch die Trennung des Radverkehrs vom übrigen Fahrzeugverkehr ergeben sich in Kreuzungsbereichen sicherheitsrelevante Probleme. Diese sind unter anderem von der Annäherungsgeschwindigkeit der RadfahrerInnen stark abhängig, sodass es für schnelle RadfahrerInnen in vielen Fällen günstiger ist (vor allem innerhalb des Ortsgebietes mit geringen Fahrgeschwindigkeiten des Kfz-Verkehrs) auf der allgemeinen Fahrbahn mitzufahren.


Daher wäre eine Entkoppelung von 'langsamem' und 'schnellem' Radverkehr durch die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht sinnvoll. Die bestehende Radwegbenützungspflicht gemäß § 68 Abs. 1 und § 52 lit. 16 StVO führt auch dazu, dass RadfahrerInnen bei Unfällen wegen Verletzung der Radwegebenützungspflicht von den Gerichten regelmäßig Mitverschulden angelastet wird. Daher hat sich auch der Städtebund Ende des Vorjahres bereits für eine Aufhebung der Radwegbenützungspflicht (vor allem im Ortsgebiet) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) eingesetzt. Gute Radwege, die das Radfahren schneller, komfortabler und sicherer machen, brauchen keine enützungspflicht.

Quelle: www.linz.at


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /