Europäische Bürgerinitiative - wie?

Möglichkeiten zur Mitgestaltung der EU-Politik vorgeschlagen

Brüssel- Mit der Europäischen Bürgerinitiative, zu der die Europäische Kommission nun erstmals eine Verordnung vorgeschlagen hat, hätten die europäischen Bürger zum ersten Mal die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften direkt anzuregen. Nach einer neuen Bestimmung im Vertrag von Lissabon können Bürger – wenn ihre Zahl mindestens eine Million aus mindestens einem Drittel der EU-Mitgliedstaaten beträgt –, die Europäische Kommission auffordern, Rechtsetzungsvorschläge in den unter ihre Zuständigkeit fallenden Bereichen vorzulegen. In dem Vorschlag wird ausgeführt, wie viele Unterstützungsbekundungen in jedem Land gesammelt werden müssen, und es wird vorgeschlagen, dass die Kommission nach Sammlung von 300.000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten prüft, ob die Initiative zulässig ist. Der Vorschlag setzt für das Sammeln der Unterstützungsbekundungen eine Frist von einem Jahr und räumt der Kommission vier Monate ein, um eine Initiative zu prüfen und über das weitere Vorgehen zu beschließen. Die Kommission hofft, dass der Rat und das Parlament vor Ende dieses Jahres eine abschließende Übereinkunft über die Europäische Bürgerinitiative erzielen werden, damit 2011 erste Initiativen anlaufen können.

Maroš Šefèoviè, Vizepräsident für Interinstitutionelle Beziehungen und Verwaltung der Europäischen Kommission meint: ‘Dies ist ein echter Fortschritt im demokratischen Leben der Union. Der Vorschlag dürfte eine lebhafte Diskussion darüber auslösen, was in Brüssel getan wird. Die Kommission wird die mit den Bürgerinitiativen eingereichten Anträge ernsthaft prüfen müssen."

Viviane Reding, die für EU-Bürgerschaft zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, erklärt: ‘Die Bürgerinitiative kann ein sehr wichtiges Instrument für die Bürger sein, um sich Gehör zu verschaffen. Sie zeigt, dass es der EU ernst damit ist, sich um die Belange ihrer Bürger zu kümmern. Wir schlagen auch Schutzvorkehrungen vor, um zu gewährleisten, dass alle vorgeschlagenen Initiativen unsere Werte beachten und mit unseren Grundrechten in Einklang stehen."

In welcher Form werden die Bürgerinitiativen gebildet?

Eine Initiative muss von mindestens einer Million Bürgern aus mindestens einem Drittel der Mitgliedstaaten unterstützt werden. In jedem dieser Mitgliedstaaten würde die Mindestzahl der erforderlichen Unterstützungsbekundungen berechnet, indem man die Zahl der Mitglieder dieses Mitgliedstaats im Europäischen Parlament mit einem Faktor von 750 multipliziert. Das Mindestalter derjenigen, die ihre Unterstützung bekunden, wäre das Alter, mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben. Geplante Initiativen müssten in einem von der Kommission zur Verfügung gestellten Online-Register registriert werden. Die Registrierung kann verweigert werden, wenn die Initiative eindeutig gegen die grundlegenden Werte der EU gerichtet ist. Die Art und Weise, wie die Unterstützungsbekundungen zu sammeln sind, unterliegt keinen Beschränkungen; die nationalen Stellen würden jedoch zu prüfen haben, ob die Online-Sammlungssysteme bestimmten Sicherheits- und technischen Anforderungen genügen, und diese Prüfung hat binnen drei Monaten zu erfolgen. Den Organisatoren stünde ein Jahr für die Sammlung der erforderlichen Unterstützungsbekundungen zur Verfügung.

Wie wird die Kommission eine Bürgerinitiative behandeln?

Sobald 300 000 Unterstützungsbekundungen aus drei Mitgliedstaaten gesammelt wurden, muss der Organisator die Kommission ersuchen, die Zulässigkeit der Initiative zu prüfen. Die Kommission hätte dann drei Monate, um darüber zu befinden, ob die Initiative in ihren Befugnisbereich gehört und ob in diesem Bereich Rechtsvorschriften erlassen werden können. Diese Zulässigkeitsprüfung würde dem inhaltlichen Beschluss der Kommission über die Initiative nicht vorgreifen. Würde die Initiative für zulässig erachtet, stünden der Kommission nach Überprüfung der Unterstützungsbekundungen vier Monate zur Verfügung, um die Initiative selbst zu untersuchen. Die Kommission hätte dann darüber zu beschließen, ob sie einen Rechtsetzungsvorschlag einbringt, die Sache z.B. mit einer Studie weiterverfolgt oder auf ein weiteres Handeln verzichtet. Die Kommission müsste ihre Gründe dann öffentlich darlegen.

Der Vorschlag will sicherzustellen, dass die Verfahren zur Bildung einer Bürgerinitiative einfach, benutzerfreundlich und für alle zugänglich sind und für nationale Stellen keinen zu großen Aufwand nach sich ziehen. Es ist wichtig, dass dieses revolutionäre neue Instrument des demokratischen Prozesses glaubhaft ist, den Datenschutz uneingeschränkt sicherstellt und gegen Missbrauch und Betrug immun ist. Die Bürgerinitiative berührt nicht das Recht der Kommission, von sich aus legislative Initiativen zu ergreifen, verpflichtet sie jedoch dazu, einen von einer Gruppe von Bürgern eingereichten Antrag gründlich zu prüfen.

Angesichts der Bedeutung der Bürgerinitiative und der Komplexität einiger der Fragen hatte die Kommission mit der Annahme eines Grünbuchs am 11. November 2009 bereits eine breit angelegte öffentliche Konsultation eingeleitet. 330 Antworten gingen ein, die bei der Ausarbeitung des Vorschlags berücksichtigt wurden. Im Februar veranstaltete die Kommission eine öffentliche Anhörung, und trug auch der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dieser Frage Rechnung.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /