Bartenstein: Novelle zum Ökostromgesetz geht heute in Begutachtung

Wirtschaftsminister will Ökostrom-Anteil bis 2015 auf 15 Prozent steigern

"Heute geht die Ökostromgesetz-Novelle in Begutachtung. Stellungnahmen können bis 7. Jänner 2008 abgegeben werden", erklärte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.

"Mit dieser Novelle wird zusätzlich eine halbe Milliarde Euro für Ökostrom-Förderung zur Verfügung gestellt. Derzeit liegen die jährlichen Gesamtkosten für Ökostrom, die von den heimischen Stromkunden getragen werden, bei rund 300 Millionen Euro. "Ökostrom ist ein kleiner, kostenintensiver aber gleichzeitig wichtiger Teil zur Bekämpfung des Klimawandels", so Bartenstein.

Nun wird die Gesetzesgrundlage - wie von der Bundesregierung im Sommer beschlossen - novelliert.

Die Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs:

- Bis 2015 soll der geförderte Ökostromanteil auf 15 Prozent gesteigert werden. Derzeit liegt dieser Anteil bei knapp 8 Prozent. Die derzeitige Ökostromproduktion erspart jährlich 3 Millionen Tonnen CO2, bis 2015 sollen es mit weiteren 3 Millionen Tonnen insgesamt sechs Millionen Tonnen CO2 sein. - Die künftigen Ausbau-Schwerpunkte: 700 MW Windkraft (entspricht 1.500 GWh) und 700 MW Wasserkraft (entspricht 3.500 GWh), 100 MW Biomasse (600 GWh) sofern deren Rohstoffverfügbarkeit gesichert ist.

- Die Förderungen für neue Anlagen werden von derzeit 17 auf 21 Millionen Euro jedes Jahr angehoben.

- Photovoltaik: Liste der nicht geförderten Anlagen wird durch die Anhebung von 15 auf 17 MW abgebaut. Der Photovoltaik-Anteil am zusätzlichen Budget beträgt künftig 12 Prozent statt wie bisher 10 Prozent.

- Neue rohstoffabhängige Ökostromanlagen müssen künftig die Rohstoffversorgung nachweislich gesichert haben.

- Laufzeitverlängerung für neue Anlagen: Bis 15 Jahre bei rohstoffabhängigen, bis 13 Jahre für alle anderen Ökostromanlagen statt wie derzeit 10 Jahre.

- Sonderunterstützung für wirtschaftlich gefährdete Biogasanlagen: die Hälfte der Rohstoff-Preissteigerungen wird mit 1.1.2007 rückwirkend abgegolten. - Für Altanlagen ist bei Erbringung entsprechender Effizienzkriterien eine Laufzeitverlängerung der Betriebskosten vorgesehen.

- Ablauge: Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent wird möglich. - Kleinwasserkraft: 15 Prozent Investitionszuschuss (mittlere Wasserkraft: schon bisher bis zu 10 Prozent).

- Zusätzlich haben Kleinwasserkraftwerke (kleiner als 1 MW) für 24 Jahre nach Inbetriebnahme einen Abnahmeanspruch zu Marktpreisen.

- Finanzierungsumstellung: Entfall der "Zählpunkt-Pauschale"

- Bei allen energieintensiven Unternehmen findet eine Deckelung der Ökostromaufwendungen im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs statt: Für die über 0,5 Prozent des Nettoproduktionswerts hinausgehenden Ökostromkosten wird die Rückvergütungsquote per Verordnung festgelegt.

In Hinblick auf die nächsten Schritte sagte der Wirtschaftsminister: "Bis 7. Jänner 2008 läuft die Begutachtungsfrist, danach soll es zügig zu einer Regierungsvorlage kommen". Die Novelle leiste einen Beitrag, das Thema Ökostrom etwasübersichtlicher und verständlicher zu machen, betont Bartenstein.

"Wir gehen damit in Sachen Ökostrom und Klimaschutz einen wichtigen Schritt voran. Die Kosten werden auch künftig fair zwischen den Stromkunden - also den Unternehmen und Haushalten - verteilt", meint Bartenstein.

Seit 2002 ist das Ökostromgesetz in Kraft. Rückblickend hält Bartenstein fest, dass auch zuletzt eine kräftige Steigerung derÖkostrommengen zu verzeichnen war. Allein im ersten Halbjahr 2007 hat die Ökostrommenge um 50 Prozent auf 2,1 Milliarden Kilowattstunden zugenommen. Damit liegt der Ökostromanteil bei knapp 8 Prozent. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres lag dieser Anteil noch bei 5,2 Prozent. "Um auch hier Missverständnisse auszuräumen: Man kann angesichts dieser Fakten wohl kaum von einem Ausbaustopp sprechen", so Bartenstein.


Novelle: Änderung des Ökostromgesetzes - die Vorschläge des BMWA im Web

Unsere Ansichtssache dazu können Sie hier nachlesen:
Ökostromnovelle: Kniefall vor Industrie, Ökostrom noch weiter zurückgedreht



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /