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BI Kein CO2 Endlager Altmark warnt vor bewussten Mängeln und veröffentlicht erste Bohrlochkarte

Bohrlochkarte der Erdgaslagerstätte Altmark mit 408 von 600 vorhandenen Bohrlöchern

Bohrlochkarte der Erdgaslagerstätte Altmark mit 408 von 600 vorhandenen Bohrlöchern

Gardelegen, 29.07.2010 – "Wir waren in der Einschätzung der Gefahren und Risiken noch viel zu moderat!" Zu dieser Erkenntnis kam Christfried Lenz, Mitglied der Bürgerinitiative durch die Lektüre des CCS-Gesetzentwurfs.
Der in Maxdorf bei Salzwedel geplante und betriebsbereite "Forschungsspeicher" kann nach § 37 von Sicherheitsvorkehrungen, wie sie sonst in dem Gesetzentwurf für "Kohlendioxidspeicher" vorgesehen sind, befreit werden. Das bedeutet u.a.:

1. Die Langzeitsicherheit braucht nicht gewährleistet zu sein
2. Gegen Leckage-Risiko und Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt braucht keine Vorsorge getroffen werden.
3. Sicherheitsnachweis, Überwachungskonzept, Nachsorgekonzept und Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen nicht erbracht zu werden.
Diese Befreiungen können "im Einzelfall auf Antrag" gewährt werden, wenn Zweck der Forschung die "Langzeitsicherheit", die "Vorsorge gegen Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt" oder "die Sicherheit der Injektionsanlagen" ist.
Was verbirgt sich hinter diesen Klauseln?
Hat man möglicherweise vor, gezielt Leckagen herbeizuführen, um daran zu studieren, wie austretendes CO2 sich verhält, welche Auswirkungen es hat, was im Fall einer solchen Havarie getan werden kann?
Will man Erfahrungswerte erhalten, um die im Gesetzestext immer wieder auftauchende Worthülse "geeignete Maßnahmen", (die gegen Leckagen und "erhebliche Unregelmäßigkeiten" ergriffen werden sollen) mit Inhalt füllen zu können?
Ist dies der eigentliche und bisher verschwiegene Zweck des geplanten Pilotprojekts bei Salzwedel?
Wir haben bisher schon das Bild des "Versuchskaninchens" verwendet, doch falls sich derartige Vorhaben im Gesetzestext verbergen, dann würde die Bevölkerung als regelrechte Laborratten benutzt. - Eine Ungeheuerlichkeit, die mit dem Grundgesetz doch wohl nicht vereinbar sein sollte.
In der Altmark gibt es mehr als 450 alte Bohrlöcher. Die Zahlenangaben reichen bis 600. Die genaue Zahl scheint gar nicht bekannt zu sein. Diese Bohrlöcher stellen das Leckagerisiko Nr. 1 dar. Die BI hat hierzu aktuell eine Bohrlochkarte veröffentlicht, in der 408 von 600 Bohrlöchern verzeichnet sind. Sie wären die bevorzugten Leckagewege, doch auch ganz normale Brunnen stellen ein hohes Leckagerisiko dar (Anlage 1 zum Gesetzentwurf). - CO2 ist nicht sinnlich wahrnehmbar, führt aber ab einer Konzentration von 8% in der Luft zum Tod.
Das andere Hauptrisiko ist die Kontaminierung des Grundwassers, indem durch aufsteigendes CO2 Salze, Säuren Schwermetalle und verschiedenste, noch gar nicht bekannte Stoffe, die sich im CO2-Speicher bilden, in grundwasserführende Schichten gelangen.
Lothar Lehmann, Sprecher der BI: "Je mehr man sich mit dem Thema CCS beschäftigt, umso abstruser wird es. Die Pläne für ein CCS-Gesetz sollten endgültig fallengelassen werden. Stattdessen, sollte ein "Energiewende-Gesetz" erstellt werden. Der Sachverständigenrat in Umweltfragen (SRU) und das Umweltbundesamt (UBA) haben genaue Szenarien beschrieben, wie wir bis 2050 zu einer 100%igen Versorgung mit Erneuerbaren Energien kommen können. Hier liegt die Zukunft, nicht in der Fortsetzung der Kohleverstromung. CCS, als grünes Mäntelchen gedacht, ist löchrig."
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