© Viehmann Dominik/pixelio.de
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Aufsichtsverfahren gegen Nuklearsicherheitsinspektorat in der Schweiz

Unhaltbare Zustände in der Notstromversorgung des AKW Beznau

In einer Aufsichtsbeschwerde gegen das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI hatten 2009 acht Organisationen gefordert, das AKW Beznau unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Bei einem Dieselausfall während der Revision 2007 war klar geworden, dass die Notstromversorgung und damit die Notkühlung nicht mehr garantiert gewesen wäre, wie es in Sicherheitsvorschriften und Kernenergiegesetz postuliert wird. Bei einem gleichzeitigen Erdbeben wäre der Reaktor ausser Kontrolle geraten.

Im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK wurde die Aufsichtsbeschwerde entgegengenommen, worauf das Eidgenösischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI ausführlich Stellung nehmen musste.

Das UVEK hat die Stellungnahme des ENSI vor kurzem rein formell geprüft und das Anliegen der atomkritischen Organisationen abgewiesen. Besonders verwunderlich ist, dass vom UVEK nicht die geringsten Risikoabklärungen gemacht wurden. - Das Verfahren ist jetzt abgeschlossen.

Damit sind aber die Bedenken der AtomgegnerInnen und das effektiv erhöhte Risiko des AKW Beznau nicht aus dem Wege geräumt; lediglich die formelle Aufsichtstätigkeit des ENSI ist rein gewaschen.
Da die Organisationen vom ENSI bei der Beurteilung von AKW schärfere Massnahmen erwarten, behalten sie sich weitere politische und rechtliche Mittel vor.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /