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Umweltanwaltschaft: UVP des Kernkraftwerks Temelin 3 und 4

Stellungnahmen können bis 27. September 2010 abgegeben werden

Zur Zeit läuft das UVP-Verfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung) zur Errichtung zwei weiterer Reaktorblöcke am umstrittenen Kernkraftwerksstandort Temelin. Auf Grund der potenziell grenzüberschreitenden Wirkungen kann auch dieösterreichische Öffentlichkeit an diesem Verfahren teilnehmen. Alle Bürgerinnen und Bürger können noch bis 27. September 2010 ihre Bedenken gegen das geplante Projekt zum Ausdruck bringen.

Die Wiener Umweltanwaltschaft (WUA), als Atomschutzbeauftragte der Stadt Wien, stellt daher für alle Wienerinnen und Wiener eine Musterstellungnahme mit den wichtigsten Kritikpunkten zur Verfügung. Die Musterstellungnahme muss nur noch unterzeichnet, mit Datum und Namen versehen und an das Amt der Wiener Landesregierung, Wiener Umweltschutzabteilung - MA 22, Dresdnerstraße 45, 1200 Wien, gesendet werden.

Gleichzeitig wurde in Zusammenarbeit mit namhaften Experten und fünf weiteren Bundesländern eine gemeinsame Fachstellungnahme zu den zwei neu geplanten Reaktoren erarbeitet.

Zwtl.: Kritikpunkte der WUA

Die WUA kritisiert, dass beim laufenden Verfahren europäische Rechtsstandards nicht berücksichtigt werden. Das Projekt soll im Wesentlichen Strom für den Export erzeugen und zeigt keine Alternativen im Bereich Energieeffizienz auf. Vernachlässigt wurde auch die Behandlung der Widerstandsfähigkeit des Kernkraftwerks gegen terroristische Akte sowie die genaue Beurteilung der Auswirkungen schwerer Unfälle. Außerdem gibt es offene Fragen bezüglich der Eignung des Standorts. Daher ist die WUA der Ansicht, dass die Verwirklichung des Projekts die Sicherheitsinteressen derösterreichischen Bevölkerung gefährdet und keinen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieversorgung in Mitteleuropa leistet.

o Musterstellungnahme für alle Wiener/innen: www.wua-wien.at <7link>

Quelle: PID-Rathauskorrespondenz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /