Ökostrom-Novelle nun in Begutachtung

Jährliches Fördervolumen soll um 43 Prozent auf 30 Millionen Euro steigen - Abbau der Wartelisten für neue Ökostrom-Anlagen - Unabhängig von Atomstrom-Importen werden

Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat heute die Novelle des Ökostromgesetzes in die sechswöchige Begutachtung verschickt. "Wir wollen den Anteil Erneuerbarer Energien gezielt ausbauen, unabhängig von Atomstrom werden und effiziente Investitionen für mehr Wachstum und Green Jobs auslösen", betont Mitterlehner. "Daher erhöhen wir das jährlich verfügbare Fördervolumen um 43 Prozent auf 30 Millionen Euro und bauen gleichzeitig die lange Warteliste für den Bau neuer Anlagen durch eine einmalige Aufstockung um fast 100 Millionen Euro ab", sagt Mitterlehner.


Derzeit gehen rund 60 Prozent der Stromerzeugung auf Wasserkraft und 30 Prozent auf Wärmekraft zurück. Rund 10 Prozent basieren auf gefördertem Ökostrom aus Wind, Photovoltaik, Kleinwasserkraft, Biomasse und Biogas. Dieser Anteil soll durch die neuen Maßnahmen bis spätestens 2015 auf 15 Prozent ausgebaut werden. Durch die Novelle soll die jährliche Förderung für die Unterstützung neuer Ökostrom-Anlagen von 21 Millionen auf jährlich 30 Millionen Euro erhöht werden. Das heißt, dass die Errichter und Betreiber von Ökostromanlagen über 13 Jahre (bei rohstoffabhängigen Anlagen bis 15 Jahre) mit garantierten Einspeisetarifen von den Konsumenten (Haushalten, Betrieben) unterstützt werden. Durch die geplante Ausweitung nehmen die jedes Jahr dazukommenden Anlagen künftig über die Laufzeit ihrer Anlagen bis zu 800 Millionen Euro ein, die sich aus dem Marktpreis sowie den geförderten Tarifen zusammensetzen.

Zum Abbau der Warteliste bei der Einreichungsstelle OeMAG soll nach dem Inkrafttreten der Novelle ein zusätzliches Volumen von insgesamt 97 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Um in den Genuss dieser Sonderförderung zu kommen, müssen geringere Tarife akzeptiert werden. So soll verhindert werden, dass die Kosten für die Konsumenten aus dem Ruder laufen oder eine Überförderung der Anlagen entsteht, weil sich die verwendeten Technologien seit der Einreichung weiter entwickelt haben. Die Entscheidung, ob er das Vorreihungs-Angebot zu den neuen Konditionen annimmt oder weiter wartet, trifft aber der Projektwerber.

Bei der Photovoltaik liegen derzeit 3.700 Anträge vor, die mit dem alten Modell bis zum Jahr 2023 brauchen würden, bis sie in den Genuss einer Förderung kommen würden. Laut der Novelle können alle Photovoltaik-Anträge, die bis Ende 2010 eingereicht worden sind, zu einem Tarif von 30 Prozent unter dem jetzt gültigen Einspeisetarif vorgereiht und abgewickelt werden. Betroffen wären rund 3.150 Anträge. Selbst die neuen Tarife liegen immer noch auf und teilweise über dem Niveau in Deutschland, wo die Mittel zuletzt massiv gekürzt werden mussten. Dementsprechend positiv sind die Rückmeldungen mehrerer heimischer Betreiber, die ihre Anlagen auch mit dem reduzierten Tarif errichten wollen.

Bei der Windkraft sind 152 Anträge in der Warteschleife, die bei einer Abwicklung im bestehenden System bis zum Jahr 2015 reichen würde. Zum Abbau dieser Liste soll der Tarif für die Vorreihung um moderate vier Prozent von 9,7 auf 9,3 Cent pro KWh gesenkt werden. "Wir sind überzeugt, dass auch die neuen Tarife den Ausbau der Windkraft ankurbeln werden. Damit können günstig gelegene Projekte und Standorte auf dem Weg zur Marktreife effizient gefördert werden anstatt in der Warteschleife zu verharren", so Mitterlehner.

Die einzelnen Technologien sollen fixe Töpfe erhalten: Von den 30 Millionen Euro an jährlichem Fördervolumen für neue Anlagen sind das für die Photovoltaik drei Millionen Euro (statt bisher 2,1 Millionen). Bei Wind sind es 14 Millionen Euro, bei Kleinwasserkraft 3,5 Millionen Euro und bei fester und flüssiger Biomasse sowie Biogas neun Millionen Euro pro Jahr. Sind diese Töpfe ausgeschöpft, kann erst im nächsten Jahr wieder eingereicht werden.

Gleichzeitig sollen die Einspeisetarife für neue Projekte rascher als bisher an die Marktpreise und die technologische Weiterentwicklung angepasst werden. Das Jahreskontingent soll künftig halbjährig in zwei Tranchen vergeben werden. Wenn der erste Call für einen Fördertopf überzeichnet ist, würde der Tarif für neue Anlagen automatisch stufenweise um bis zu zehn Prozent reduziert. Allerdings können die Tarife bei Bedarf auch wieder angehoben werden. "Wir wollen den Konsumenten einen effizienten Einsatz ihrer Fördermittel garantieren und die Ökostrom-Technologien schrittweise an die Marktpreise heranführen", bekräftigt Mitterlehner. Denn ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch (jährlich 3.500 Kilowattstunden) müsste allein durch den geplanten Abbau der Wartelisten rund zehn Euro pro Jahr mehr zahlen. Danach würde es aufgrund der Ökostrom-Zuschläge zu einer konstanten jährlichen Steigerung von drei Euro pro Jahr kommen. Allerdings sind rund 25.000 sozial schwächer gestellte Haushalte weiterhin von einem Teil des Ökostromzuschlages, nämlich der Ökostrompauschale (ehemals: Zählpunktpauschale), befreit.

Neues Kostenbegrenzungsmodell stärkt Wettbewerbsfähigkeit

Damit Österreichs energieintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, muss nach Ablehnung des Industriedeckels durch die EU-Kommission ein neues EU-vertragskonformes Kostenbegrenzungs-Modell geschaffen werden. Daher sollen die Ökostromentgelte gemäß Entwurf künftig an die Netztarife gekoppelt werden. Die energieintensive Industrie liegt auf einer niedrigeren Netzebene mit niedrigeren Netztarifen als Gewerbebetriebe und Haushalte, somit kommt es zu einer Staffelung bei den Abgaben. Dadurch zahlt die Industrie anteilsmäßig einen niedrigeren Betrag etwa in der Höhe des ursprünglichen Industriedeckels. Für Haushalte und Gewerbebetriebe soll diese Umstellung keine Mehrkosten bringen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /