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Stellungnahme des VDSI zu dem Atomunfall in Japan

Die Situation im havarierten Atomreaktor in Fukushima hat sich in den vergangenen Tagen erneut zugespitzt. Allerdings besteht nach wie vor Ungewissheit über die weiteren Konsequenzen des Atomunfalls. Die bislang vorliegenden Informationen lassen den Rückschluss zu, dass der Reaktorkomplex grundsätzlich nicht für die Stärke der über Japan hereingebrochenen Naturkatastrophen ausgelegt war. Mittlerweile gibt es auch Hinweise darauf, dass es möglicherweise schon vor den Naturkatastrophen gravierende Lücken in den sicherheitstechnischen Maßnahmen und Kontrollen im Atommeiler gegeben hat. Damit stellt sich die grundlegende Frage, welche Maßstäbe bei der Technikbewertung und Technikfolgenabschätzungen künftig zugrundegelegt werden müssen. Diese Frage gilt nicht nur im Hinblick auf Hochrisikotechnologien, sondern auch für den Einsatz weiterer Technologien und technischer Innovationen.


Der VDSI bündelt die Interessen von rund 5.200 Sicherheitsingenieuren und anderen Fachkräften für Arbeitssicherheit, die als Manager für Sicherheit und Gesundheit in den Unternehmen tätig sind. Der VDSI tritt unter anderem für ihre qualifizierte Aus- und Weiterbildung ein. Ausgehend von den Ereignissen in Fukushima hat der VDSI die folgenden vier Thesen zur Technikbewertung und Technikfolgenabschätzung formuliert. Diese stellen auch eine Standortbestimmung für die Sicherheitstechnik dar:

1. Die Bewertung von Gefährdungen und (Rest-)Risiken wirft nicht nur technische, sondern auch ethische Fragen auf. Die Sicherheitstechnik braucht daher im Prozess der Technikbewertung und der Technikfolgenabschätzung eine kontinuierliche Wertediskussion.

2. Eine zeitgemäße Technikbewertung und Technikfolgenabschätzung beruht auf einer ganzheitlichen Perspektive: Gefährdungen und Risiken sind miteinander vernetzt. Sie können nicht isoliert voneinander betrachtet und bewertet werden.

3. Die Sicherheitstechnik muss weiter daran mitwirken, dass Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft mögliche Technikfolgen so umfassend wie möglich abschätzen können und die notwendigen präventiven Maßnahmen ergreifen. Manager für Sicherheit und Gesundheit können die Entscheidungsträger in diesem Prozess unterstützen. Sie sorgen zum Beispiel dafür, dass ganzheitliche Präventionskonzepte nachhaltig in den Unternehmen umgesetzt werden.

4. Es stehen bereits theoretische Ansätze und praxisnahe Instrumente zur Verfügung, die von einem ganzheitlichen Präventionsverständnis ausgehen (zum Beispiel VDI-Richtlinie 3780, DGUV Vorschrift 2, Durchführung von Gefährdungs- und Risikobeurteilungen). Unabhängig davon muss insbesondere für die Beurteilung komplexer Technologien und Anlagen weiter an theoretischen Grundlagen und praktischen Umsetzungshilfen gearbeitet werden.

Der VDSI wird den in den vier Thesen dargestellten Prozess mitgestalten. Dazu wird der VDSI ein Gremium ins Leben rufen, das sich mit ethischen Aspekten der Sicherheitstechnik und mit möglichen Auswirkungen für Umwelt und Gesundheit beim Einsatz von Risiko- und Großtechnologien befasst. Der VDSI setzt sich insbesondere über die Tätigkeit seiner Arbeitskreise und Fachgruppen für ein ganzheitliches Verständnis in der Arbeitssicherheit sowie im Gesundheits- und Umweltschutz ein. Durch sein Aus- und Weiterbildungsangebot trägt der VDSI dazu bei, dass Manager für Sicherheit und Gesundheit ihre Kompetenzen und Fähigkeiten kontinuierlich weiterentwickeln können.
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