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EEG: arrhenius schlägt Ausschreibungsmodell mit Obergrenzen für Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vor

Hamburg, 4. Mai 2011

Das derzeitige Design des Strommarktes in Deutschland genügt den Anforderungen der nächsten Jahre nicht. Darauf hat das arrhenius Institut für Energie- und Klimapolitik bereits wiederholt hingewiesen. In der intensiven Diskussion über eine beschleunigte Ener-giewende droht diese Erkenntnis unterzugehen und kann somit zu unnötigen Kosten für die Stromverbraucher führen.


Zum einen bietet der liberalisierte Strommarkt in seiner heutigen Form auf Dauer keine ausreichenden Anreize für Investitionen in die benötigten Kapazitäten. Dies gilt sowohl für die Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei einer Integration in den bestehenden Markt als auch für konventionelle Anlagen. Letztere werden auch bei dem gewünschten hohen Anteil erneuerbarer Energien als Backup benötigt, „wenn der Wind einmal nicht weht und die Sonne nicht scheint“.

Zum anderen werden durch das EEG bis heute eine ganze Reihe von
Techniken gefördert, ohne dass bislang darüber diskutiert wird, welchen Beitrag sie am Ende zur Stromversorgung leisten sollen und welche Kosten mit der jeweiligen Technologie verbunden sind. Dabei geht es aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nicht um die Erzeugungskosten einzelner Technologien oder Anlagen, sondern um die Kosten pro verbrauchter Kilowattstunde. In diesen Kosten sind neben den Erzeugungskosten auch Kosten für Transport, Speicherung und die genannten Backup-Kraftwerke enthalten. Die Frage nach einem kosteneffizienten Gesamtsystem wurde bisher noch nicht ausreichend diskutiert.

Vor diesem Hintergrund legt das arrhenius Institut einen Vorschlag für die künftige Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien vor. Der Vorschlag soll die Diskussion um eine sinnvolle Weiterentwicklung des EEG bereichern, die im Rahmen der regulären Überprüfung des Gesetzes in 2011 zurzeit an Fahrt gewinnt.

Kernmerkmale des Vorschlags sind
• zwei grundsätzlich unterschiedliche Vergütungsansätze für dargebots-abhängige Ener-gien (z.B. Wind und Photovoltaik) und dargebots-unabhängige Energien (z.B. Bioenergie);
• die Einführung von Wettbewerbselementen durch Ausschreibungen;
• die Ausweisung von konkreten Kapazitäten auch für einzelne Technologien in diesen Ausschreibungen (z.B. 500 MW Windenergie in 2011);
• die mögliche Ausweisung von Regionen in diesen Ausschreibungen möglichen netzoptimierten Allokation neuer Anlagen (z.B. 50 MW Windenergie in Bayern in 2011);
• die Einführung eines Vergütungszeitraumes für dargebots-abhängige Technologien, der je nach tatsächlicher, gegenüber der geplanten Einspeisung verlängert oder verkürzt werden kann.

Durch diese neuen Elemente können
• die Kosten für eine bestimmte Menge Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien für die Verbraucher gesenkt werden,
• der Zubau der erneuerbaren Energien nach Technologien und nach regionaler Vertei-lung gezielt gesteuert werden, und somit
• auch langfristig hohe Anteile der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung in einem effizienten Mix sichergestellt werden.

Das vorgeschlagene Mengen-Markt-Modell kann grundsätzlich auch in anderen Mitglied-staaten der EU eingesetzt werden und trägt somit dem Bestreben nach Vereinheitlichung der Vergütung erneuerbarer Energien in Europa Rechnung. Die auszuschreibenden Mengen könnten – basierend auf den nationalen Präferenzen – gleich wohl in den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegt werden. Die Ausschreibungen selbst können für Anbieter aus der gesamten EU offen sein.

Bezugsquelle
Eine ausführliche Darstellung des Vorschlag findet sich in:
arrhenius Discussion Paper No. 4, erhältlich unter
http://www.arrhenius.de/uploads/media/arrhenius_DP_4_-_Mengen-Markt-Modell_final_042011.pdf
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