© Büro Anschober
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Entwurf Ökostromgesetz: Absage an echte Energiewende?

Parlamentarische Verhandlungen müssen die Ziele verbessern und zumindest bei Solarstrom die Begrenzung durch Deckelung beenden

Der vorliegende Entwurf des Ökostromgesetzes ist eine Verbesserung gegenüber dem skandalösen Erstentwurf und der untragbaren derzeitigen Gesetzeslage. Auch das angestrebte Abarbeiten der Warteliste ist die Umsetzung einer Forderung Oberösterreichs, wenn auch über die Bedingungen noch geredet werden muss. Das große Problem des Entwurfes sieht Oberösterreichs Grüner Energielandesrat Rudi Anschober jedoch in den viel zu wenig ambitionierten Zielen des Gesetzes und der Beibehaltung des politischen Beschränkens der Förderzahlen durch die Deckelung.

Anschober: "25 Prozent Ökostrom - ohne Großwasserkraft - sind in Österreich bis 2020 realistisch möglich. Dann können wir tatsachlich von Energiewende und Atomausstieg sprechen. Dazu braucht es die Festschreibung eines linearen Ausbautrends samt jährlicher Evaluierung."

Das Kernproblem des Gesetzesentwurfes ist nach Überzeugung von Oberösterreichs Energielandesrat die Beibehaltung der Deckelung der jährlichen Förderzahlen, also die Deckelung." Damit werden tausende an Investitionen Interessierte frustriert und behindert, eine echte Marktentwicklung verhindert. Gerade beim Ausbau von Solarstrom wirkt sich dies katastrophal aus zumal die Ausbauziele bei pv ebenfalls äußerst unambitioniert sind. Konkret strebt der Gesetzesentwurf bis 2020 einen Ausbau auf 1100 mw Solarstrom an, das sind bei Beibehaltung des derzeitigen Stromverbrauchs 1,58 Prozent des Gesamtstromverbrauchs. Nur zum Vergleich: Bayern besitzt bereits heute einen pv-Anteil von über fünf Prozent. Österreich strebt also an, in neun Jahren ein Drittel des Solarstromanteils von Bayern zu erreichen. Das ist beschämend und untragbar."

Anschober fordert also ambitioniertere Ziele, ein Aufheben des Deckels zumindest bei Photovoltaik und eine Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren, bei denen zehntausende Verwaltungsakte eingespart werden könnten, wenn zumindest Kleinanlagen frei von energietechnischen Genehmigungen gestellt werden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /