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Trotz Erdkabelgesetz plant E.ON edis Freileitung - Kommunale Vertreter verließen demonstrativ Scoping-Termin

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Pressemitteilung von: Keine Freileitung Neuenhagen - Letschin

/ PR Agentur: Keine Freileitung Neuenhagen-Letschin
Am 19. Oktober fand in der Stadtverwaltung Strausberg ein von E.ON edis beantragter und dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) durchgeführter Scoping-Termin in Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens für eine Freileitung Neuenhagen-Metzdorf3/4 (ehem. Letschin), statt. Dieser Termin hat die Aufgabe den Untersuchungskorridor für die naturschutzfachlichen Belange fest zu legen.

Die dazu von E.ON edis vorgelegte Tischvorlage bezog sich ausschließlich auf den Bau einer Freileitung.
Amtsleiter, Bürgermeister und Ortsvertreter entlang der geplanten 110-kV-Hochspannungsleitung hielten diese Diskussion für nicht zielführend, da es eine gesetzliche Vorgabe zur Erdverkabelung gibt:

„ Hochspannungsleitungen auf neuen Trassen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder weniger sind als Erdkabel auszuführen, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten und naturschutzfachliche Belange nicht entgegenstehen; die für die Zulassung des Vorhabens zuständige Behörde kann auf Antrag des Vorhabens die Errichtung als Freileitung zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen „, § 43 h EnWG.

Die Juristin der Planungsbehörde Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) in Cottbus, Frau Wetzel, sprach von einer Sollbestimmung, bzw. Vorrangregelung, die keine verpflichtende Wirkung habe und erläuterte die weiteren Verfahrensschritte.
Die anwesenden Amtsleiter, Bürgermeister und Ortsvertreter zeigten sich über diese Auslegung des Gesetzes erstaunt.
Die Vorhabenträgerin E.ON edis hingegen stellte klar, dass sie weiterhin das Planfeststellungsverfahren für eine Freileitung eröffnen möchte.
Die Gemeindevertreter entlang der geplanten Trasse vertraten die Meinung, dass sie die Vorlage einer Erdverkabelung erwartet hatten. Durch das einhellige Auftreten der Gemeinden sah sich der Vertreter der Vorhabenträgerin E.ON edis veranlasst, die Errichtung der Freileitung zu verteidigen. Seine leidenschaftlich geführte Argumentation für Freileitungen brachte klar zum Ausdruck, dass E.ON edis sich als Freileitungs-Netzbetreiber sieht und der weitere Netzausbau mit Erdkabeln das Unternehmen vor strukturelle Probleme stellt. Er führte unter anderem aus, dass eine neue Planung der Erdverlegung einen Zeitraum von weiteren 9 Monaten in Anspruch nehmen würde. Die Vertreter der Gemeinden wiesen E.ON edis darauf hin, dass der zu erwartende Klageweg den Bau der 110 KV-Leitung um Jahre verzögern dürfte.

Da kein Angebot von E.ON edis zu erwarten war, zogen es die Gemeindevertreter vor, die Veranstaltung, mit dem Hinweis auf juristische Schritte der Gemeinden im Planfeststellungsverfahren, zu verlassen.
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