Neuregelung beim Energieausweis bringt mehr Transparenz für Mieter und Käufer

Regierungsvorlage leistet Beitrag zum Energiesparen

Das vor kurzem im Ministerrat beschlossene Energieausweis-Vorlagegesetz 2012 sieht bessere Information für Mieter oder Käufer von Immobilien vor. "Bei Immobilieninseraten müssen in Zukunft immer auch die wichtigsten Energiekennzahlen des Objekts angegeben werden. Damit geben wir Interessenten eine klarere Entscheidungsgrundlage beim wichtigen Thema Energiekosten. Ich weiß im Vorhinein relativ genau, womit ich bei den Heizkosten rechnen muss", sagt Justizministerin Beatrix Karl.

"Weiters erleichtern wir Käufern und Mietern die Durchsetzung ihres Rechts auf einen Energieausweis", so Karl. Notfalls können auch gerichtliche Schritte gesetzt und eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.

Mit dem EAVG wird der zivilrechtliche Teil einer EU-Richtlinie umgesetzt, die durch Senkung des Energieverbrauchs und stärkere Nutzung erneuerbarer Energien für mehr Energieunabhängigkeit der Europäischen Union sorgen soll. Das neue Gesetz soll mit 1.12. in Kraft treten, damit wird den betroffenen Gruppen genug Zeit eingeräumt, die Vorgaben umzusetzen.


Quelle: Bundesministerium für Justiz


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /