Nahversorgungsgesetz - Öffentliche Wirtschaft lehnt Sonderregelung für Preise am Energiemarkt ab

Vorschlag bedeutet Wettbewerbsnachteil Österreichs am europäischen Markt

Der Verband der kommunalen Unternehmen Österreichs (VKÖ) tritt entschieden gegen den Vorschlag einer Sonderregelung für Energieversorgungsunternehmen in der vorliegenden Novelle des Nahversorgungsgesetzes auf. Dazu VKÖ-Präsident Friedrich Pink: "Der damit forcierte Preisregelungsversuch innerhalb eines liberalisierten Strom- und Gasmarktes hemmt den freien Wettbewerb, greift in die autonome Preisgestaltung der Unternehmen ein und führt zu unsachlich hohen Bürokratisierungskosten und erheblicher Rechtsunsicherheit für Energieversorgungsunternehmen."

Die kommunalen Unternehmen haben sich seit der Liberalisierung des Energiemarktes stets für einen freien und vor allem fairen Wettbewerb ausgesprochen. Der Verband unterstützt daher alle Maßnahmen, die zu einer Chancengleichheit am Energiemarkt führen. VKÖ-Geschäftsführerin Heidrun Maier-de Kruijff: "Der Bund greift mit dem Vorschlag in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein". Abgesehen davon, sei die geplante Beweislastumkehr zu Lasten der Energieversorgungsunternehmen aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen.

Abschließend greifen Pink und Maier-de Kruijff einen weiteren Punkt heraus: "Die Verpflichtung zur Offenlegung von hoch sensiblen Daten, Einkaufskonditionen und Kostenstruktur ist für uns unerklärlich. Das bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil der österreichischen Energiewirtschaft am europäischen Markt". Zudem orientiere sich die Sonderregelung am deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das von der deutschen Monopolkommission stark kritisiert wurde.

Die VKÖ-Mitgliedsunternehmen bieten kommunale Versorgungsdienstleistungen allgemeinen Interesses im Bereich Strom, Gas, Wärme, Wasser und Verkehr an. Der Verband vertritt die Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und europäischer Ebene.

Quelle; VKÖ


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /