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EU-Kommission bittet um Meinungen zu vorrangigen Umweltzielen

Die Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum 7. EU-Umweltaktionsprogramm (7. UAP) eingeleitet, mit dem die vorrangigen Ziele bis 2020 festgelegt werden. Die Konsultation läuft bis zum 1. Juni.

Brüssel – EU-Umweltkommissar Janez Potočnik meint: ‘In der EU gelten einige der anspruchsvollsten Umweltvorschriften der Welt. Diese Vorschriften leisten einen großen Beitrag zum Schutz von Umwelt und Menschen. Ihre Stärke ist jedoch abhängig von der Umsetzung vor Ort, und wir müssen sie auf neue Herausforderungen ausrichten. Wir möchten von den Bürgern wissen, was wir – gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und allen anderen Akteuren – tun können, um die Umwelt besser zu schützen und gleichzeitig unseren Wohlstand zu erhalten, jedoch innerhalb der durch den Planeten gesetzten Grenzen. Die EU wird vielleicht nicht alles realisieren können. Dennoch möchten wir wissen, wo und wie wir die größte Wirkung zur Verbesserung der Umweltqualität für uns selbst und unsere Kindeskinder erreichen können.’

In den letzten Monaten hat die Kommission eine Reihe strategischer Initiativen zur Umweltpolitik angenommen, darunter den Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die Biodiversitätsstrategie 2020 und eine Mitteilung zur besseren Umsetzung des EU-Rechts. Mit ihnen sollen die Wettbewerbsfähigkeit Europas und seine ökologische Widerstandsfähigkeit verbessert werden. Sie sind Bestandteil der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.

Das 7. UAP sollte einen übergreifenden, kohärenten Rahmen für diese strategischen Initiativen bilden, in dem die vorrangigen Ziele dargelegt werden und klar gezeigt wird, wie die Umweltpolitik zu grünem Wachstum sowie mehr Gesundheit und Wohlergehen beitragen kann. Mit dem Programm sollte das Engagement aller betroffenen Akteure – einschließlich der EU-Organe, Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Verwaltungen, Unternehmen und Akteure aus dem privaten Sektor sowie Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft – für die gemeinsamen Ziele gesichert werden.

Insbesondere sollte das 7. UAP die folgenden Verpflichtungen enthalten:

-bessere Um- und Durchsetzung der EU-Umweltvorschriften, um bessere Ergebnisse für die Umwelt zu erzielen;

-Gewährleistung, dass sonstige EU-Politiken ebenfalls einen Beitrag zu Klima- und Umweltzielen leisten;

-Zugang zu fundierten Belegen und den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen als Grundlage für die umweltpolitische Entscheidungsfindung und –umsetzung;

- Behebung erheblicher Unzulänglichkeiten der Politik im Einklang mit dem Vorsorgeansatz, wo durch jüngste wissenschaftliche Erkenntnisse gerechtfertigt.

Die nächsten Schritte

Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation werden zusammen mit den Standpunkten des Rats der Europäischen Union, des Europäischen Parlaments, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses in die weitere Ausarbeitung des Kommissionsvorschlags für das 7. UAP einfließen. Dieser Vorschlag soll vor Ende des Jahres vorgestellt werden.

Hintergrund

Die Entwicklung der EU-Umweltpolitik wurde seit den frühen Siebzigern von Umweltaktionsprogrammen bestimmt. Neben den Ergebnissen dieser Konsultation lässt sich die Kommission bei der Ausarbeitung ihres Vorschlages für das 7. UAP durch die im Bericht über den Zustand der Umwelt 2010 der Europäischen Umweltagentur hervorgehobenen Herausforderungen und die Schlussfolgerungen der abschließenden Bewertung des 6. UAP sowie durch die Eingaben anderer EU-Organe zu den Ergebnissen des 6. UAP leiten.



Die Konsultation ist zugänglich unter:

ec.europa.eu/environment/consultations/7eap_en.htm

Quelle: Europäische Kommission


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /