© Gerhard Loidl (Land OÖ)
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Slowakisches Gericht hebelt UNO-Kritik an Mochovce-UVP aus

Kritik des Aarhus-Komitees ignoriert - Österreich muss jetzt aktiv werden

Das Landesgericht Bratislava hat gestern eine Klage von Greenpeace gegen die slowakische Atombehörde NRA abgewiesen. Gegenstand der Klage war die Baugenehmigung für die Reaktorblöcke 3 und 4 im AKW Mochovce. Laut Aarhus-Komitee der Vereinten Nationen war die Genehmigung ohne ausreichende Einbindung der Öffentlichkeit zustande gekommen, und damit ungültig. Greenpeace verlangt jetzt, dass die österreichische Bundesregierung bei der EU-Kommission gegen die Verletzung des internationalen Umweltrechts durch die Slowakei protestiert. "Die Slowakei ignoriert das Umweltrecht, um unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwei neue Atomreaktoren durchboxen zu können", so Greenpeace-Energiesprecher Jurrien Westerhof. "Österreich darf das nicht akzeptieren."

Bereits im Jänner 2011 urteilte das Aarhus-Komitee der Vereinten Nationen, dass die Einbindung der Öffentlichkeit bei der Entscheidung über zwei weitere Blöcke im AKW Mochovce nicht den internationalen Rechtsstandards entspricht. Das Aarhus-Komitee hat selbst nicht die Möglichkeit, in die Entscheidungen von Mitgliedsstaaten einzugreifen, und die Slowakei hat das Urteil ignoriert.

"Es ist noch nie vorgekommen, dass die Befunde und Schlussfolgerungen des Aarhus-Komitees auf derartige Weise ignoriert wurden" sagt Eva Kovácechová, Anwältin für VIA IURIS, die Greenpeace in diesem Fall vertreten hat. Sie befürchtet, dass die slowakische Entscheidung Schule machen und als Präzedenzfall für zukünftige Verletzungen von nationalen und internationalen Gesetzgebungen und der Bürgerrechte bei Umweltprozessen dienen könnte.

Greenpeace wartet nun auf das schriftliche Urteil des Gerichts, und wird dann weitere Schritte überlegen. Für die Organisation ist der slowakische Umgang mit den Verpflichtungen, die in der Aarhus-Konvention festgehalten sind, inakzeptabel. "Wir fordern von der österreichischen Bundesregierung, alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Errichtung von Block 3 und 4 in Mochovce zu überprüfen", so Westerhof. "Österreich muss sofort Beschwerde bei der EU-Kommission einlegen, und notfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei fordern."



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /