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Umweltdachverband: Offener Brief an Voves und Schützenhöfer

Wahren Sie für die Schwarze Sulm die Rechtsstaatlichkeit

Erstinstanzlicher Wasserrechtsbescheid für KW Schwarze Sulm muss von Voves überprüft werden - Übergeordnetes öffentliches Interesse für das Kraftwerksvorhaben nicht nachweisbar - Europäischen Kommission trifft Vorbereitungen für ein Vertragsverletzungsverfahren

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Voves! Sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter Schützenhöfer!

Sie haben mit der Schwarzen Sulm eines der wenigen verbleibenden Juwele eines naturnahen Flusses in ihrem Land, ein natürliches Erbe, welches Wert ist, auch künftigen Generationen von Steirerinnen und Steirern als Quelle des Stolzes und der Identifikation für eine schöne und funktionierende Landschaft erhalten zu bleiben.

Wie Sie wissen, rückt ein Kraftwerksvorhaben in dieser Region aufgrund verfassungsrechtlicher Mängel im Wasserrechtsgesetz wieder in den Bereich des Möglichen. Das Projekt würde die Sulm, so wie Sie sie jetzt kennen, für immer zerstören.

Dabei hat selbst die oberste Wasserrechtsbehörde im Lebensministerium im Verfahren bereits festgestellt, dass das Projekt:

1. den Gewässerzustand der Schwarzen Sulm verbotenerweise erheblich verschlechtern würde,

2. weder ein übergeordnetes öffentliches Interesse noch ein Nutzen für die nachhaltige Entwicklung vorliegt,

3. nicht alle nötigen Vorkehrungen getroffen wurden, um die negativen Auswirkungen des Kraftwerkes auf den Zustand des Gewässers und des Grundwassers zu mindern und

4. auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens nicht gewährleistet ist.

Somit widerspricht die erstinstanzliche Bewilligung eindeutig der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie den europäischen Naturschutzrichtlinien.

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrter Herr Landeshauptmannstellvertreter!

Es ist aus unserer Sicht nicht tragbar, dass Einzelinteressen eines Konsenswerbers, der ausschließlich von eigenen wirtschaftlichen Überlegungen getrieben wird, die Reputation Österreichs und insbesondere der Steiermark in der Europäischen Union durch ein derartiges Vorhaben schädigt.

Herr Landeshauptmann, als Wasserrechtsbehörde des Landes Steiermark haben Sie es in der Hand der Aufforderung durch Umweltminister Berlakovich Folge zu leisten und eine Überprüfung des erstinstanzlichen Verfahrens gem § 21a Wasserrechtsgesetz einzuleiten.

Sehr geehrte Herren Landeshauptleute, in ihren Zielen für die Reformpartnerschaft haben Sie festgelegt "Das große gemeinsame Ziel ist es, die Steiermark zukunftsfähig zu machen. Die heranwachsenden Generationen sollen wieder mehr Bewegungsspielraum bekommen." In diesem Sinne setzen wir unser vollstes Vertrauen in Sie, dass Sie dieser Rolle auch gerecht werden.

Wir verbleiben in Erwartung Ihrer nächsten Schritte

Hochachtungsvoll

Dr. Gerhard Heilingbrunner Mag. Michael Proschek-Hauptmann
Ehrenamtlicher Präsident Geschäftsführer


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /