Zeitgerechte Zuteilung der Emissionshandelszertifikate für 2008 inÖsterreich

Pünktlich zum 28. Februar 2008 ist im österreichischen Emissionshandelsregister die Zuteilung der Emissionshandelszertifikate für das erste Jahr der zweiten Handelsperiode 2008-2012 erfolgt

Wien- In Österreich nehmen ca. 200 Anlagen aus den Sektoren Industrie und Energieaufbringung am Emissionshandel teil. Diese erhielten bis zum 28. Februar 2008 die im Nationalen Allokationsplan (NAP) für das Jahr 2008 festgelegte Anzahl an Zertifikaten auf die Konten im Emissionshandelsregister zugeteilt. Mehrere Mitgliedstaaten haben noch keine endgültige Bewilligung ihres NAP von der Europäischen Kommission erhalten. Die daraus resultierenden Verzögerungen in diesen Ländern bedeuten auch für österreichische Unternehmen, dass der EU-weite Handel mit Zertifikaten für 2008 vorerst nur eingeschränkt stattfinden kann.

Emissionszertifikate für 2007 können weiterhin uneingeschränkt gehandelt werden. Diese müssen von Anlageninhabern zur Abdeckung der eigenen Emissionen im Jahr 2007 bis zum 30. April 2008 zurückgegeben werden.

Internationaler Emissionshandel

Das Jahr 2008 ist nicht nur das erste Jahr der zweiten Handelsperiode des EU- Emissionshandelssystems, sondern auch das erste Jahr des internationalen Emissionshandels gemäß Kyoto-Protokoll. Dadurch besteht auch die Möglichkeit, Emission Reduction Units (ERUs) und Certified Emission Reductions (CERs) - Kyoto-Einheiten, die aus Joint Implementation- und Clean Development Mechanism-Projekten generiert werden - zu importieren und für die Einhaltung der eigenen Emissionsziele zurückzugeben. Als Voraussetzung dafür müssen die Register der EU-Mitgliedstaaten und das Transaktionslog der Europäischen Kommission (CITL) an das UN Transaktionslog (ITL) technisch verbunden werden. Diese Verbindungen werden allerdings erst im Laufe des Jahres 2008 hergestellt.

Das österreichische Emissionshandelsregister

Das österreichische Emissionshandelsregister wird im Auftrag des Lebensministeriums von Umweltbundesamt GmbH und ECRA GmbH partnerschaftlich geführt. Dem Umweltbundesamt obliegen als Registerstelle die Gesamtverantwortung und die technische Führung des Registers. Das Umweltbundesamt fungiert als Schnittstelle zu nationalen und internationalen Behörden. Die ECRA GmbH ist in der Funktion der Registerservicestelle für die Abwicklung des operativen Betriebs des Emissionsregisters verantwortlich und fungiert als Ansprechpartner und Servicestelle für die Konteninhaber.



Quelle: Ecra und Umweltbundesamt


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /