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Antrag zur Einbringung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Tschechien

Durchführung eines ordnungsgemäßen UVP-Verfahrens wird seitens Tschechiens verweigert

Im Rahmen des gestrigen Plenartages im Nationalrat hat FPÖ-NAbg. Werner Neubauer in seiner Eigenschaft als Anti-AKW-Sprecher einen Antrag eingebracht, in dem er die Bundesregierung und insbesondere den Bundesminister für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft aufgefordert hat, in Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das europarechtswidrige UVP-Verfahren der tschechischen Republik im Zuge der geplanten Erweiterung des AKW Temelin einzuleiten.

Seit mehreren Jahren kämpfen insbesondere die politischen Vertreter einiger Bundesländer massiv gegen die Bedrohung durch grenznahe Atomkraftwerke. Geradezu symbolhaft für diesen Kampf steht mittlerweile das in unmittelbarer Nähe zu Oberösterreich und Niederösterreich befindliche AKW Temelin. Geht es nach dem Wunsch der Betreibergesellschaft, soll Temelin auf der Basis des tschechischen Energieplans um die Reaktoren 3 und 4 erweitert werden. Auch die Frage eines grenznahen Atomrestmülllagers steht permanent im Raum. Die aktuell geplante Erweiterung unterliegt in rechtlicher Hinsicht auf innerstaatlicher Ebene den Rechtsnormen des tschechischen UVP-Gesetzes. Dieses steht jedoch im Widerspruch zum insofern derogierenden EU-Recht, was jedoch von der Tschechischen Republik nicht anerkannt wird. "Das in Tschechien durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren für die Erweiterung des AKW Temelin ist daher rechtswidrig", stellte heute Neubauer fest.

Nach wie vor wird die Durchführung eines ordnungsgemäßen UVP-Verfahrens seitens Tschechiens verweigert. Die Europäische Kommission hat Tschechien mehrfach gerügt und aufgefordert, die EU-Richtlinie 85/337/EEG,10a anzuwenden. Geschehen ist bis heute dennoch nichts. "Durch dieses Verhalten wird EU-Recht verletzt, wobei der grenzüberschreitende Aspekt besondere Relevanz aufweist, denn die UVP-Verfahren zur Genehmigung naher AKWs müssen laut einschlägiger EU-Bestimmungen eben grenzüberschreitend durchgeführt werden, sodass von den rechtlichen Mängeln der tschechischen UVP-Gesetzgebung und UVP-Durchführung gleich mehrere europäische Staaten gefährdet sind. Tschechien setzt sich damit im Rahmen der Energieversorgung durch Atomkraft über alle Regeln und Gesetze des europäischen Geistes hinweg", so Neubauer.

Die Regierung Tschechiens und die Betreiberfirma CEZ tolerieren damit wissentlich den Bruch des EU-Rechts und bleiben dadurch beim AKW Temelin extrem hinter europäischen Standards zurück. Da das UVP-Verfahren in Tschechien kein Teil des Genehmigungsverfahrens ist, hat es eine ganz insolierte Stellung. Der UVP-Bescheid ist nicht im tschechischen Verwaltungsrecht verankert, sondern stellt - aus tschechischer Sicht - lediglich eine fachliche Grundlage für die "nachfolgenden Verfahren" dar. Er stellt auch keinen Bescheid im Rechtssinn dar und kann somit gerichtlich oder verwaltungsrechtlich nicht angefochten werden.

Trotz dieser aufgezeigten und nachgewiesenen Mängel hat die österreichische Bundesregierung bis heute diesem Treiben Tschechiens tatenlos zugesehen und dagegen keine Schritte gesetzt. Österreich hätte aber die Möglichkeit ein Vertragsverletzungsverfahren, wie dies Vertreter der oberösterreichischen Landesregierung schon seit geraumer Zeit verlangen, endlich einzuleiten. Der so eingebrachte Antrag soll nun Bewegung in die Angelegenheit bringen, hat Tschechien es bis dato zumindest verabsäumt ihrer positiven Verpflichtung zur Errichtung eines rechtlichen und administrativen Rahmens zum Schutz vor Bedrohungen des Rechts auf Leben nachzukommen, sodass bereits unter diesem Aspekt eine Verletzung des substanziellen Aspekts von Artikel 2 EMRK vorliegt, weil eine wirksame UVP-Prüfung verabsäumt wurde und sich somit aus Artikel 2 EMRK erfließende Schutzpflichten seitens Tschechien verletzt werden", so Neubauer abschließend.


Quelle: Freiheitlicher Parlamentsklub



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /