Heinzl zu Inn-Nutzungsabkommen: Ökologische Interessen bei Bewilligung zu berücksichtigen

Hagenhofer betont Bedeutung der Wasserkraft als Alternativenergie

Das Abkommen über die Nutzbarmachung des Inns im Grenzgebiet zwischen Österreich und der Schweiz "schafft die rechtliche Basis für die gemeinsame Nutzung des Inns und für die Errichtung eines Grenzkraftwerks", so SPÖ-Nationalratsabgeordneter Anton Heinzl am Donnerstag im Nationalrat. Wichtig dabei: Bei der Bewilligung müssten ökologische Interessen, der Hochwasserschutz und das Landschaftsbild berücksichtigt werden, so Heinzl mit Hinweis darauf, dass auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfolge. "Viele Länder wären froh, wenn sie Wasserkraft als Alternativenergien hätten", betonte SPÖ-Nationalratsabgeordnete Marianne Hagenhofer zur Debatte rund um Grenzkraftwerke am Inn. Klar sei, dass es entsprechende Auflagen im Abkommen hinsichtlich Umweltschutz gebe, so Hagenhofer. * *

Vom Abkommen selbst erwartet sich Heinzl positive Effekte auf Arbeitsplätze und Investitionen. Hagenhofer erwähnte, dass sie aus einer Grenzregion mit einem Grenzkraftwerk komme, wo das Umland - dank entsprechender Auflagen - mittlerweile seit rund zehn Jahren als Naturschutzgebiet gelte. Hagenhofer ortete allerdings ein Problem hinsichtlich der "Schwallproblematik". Hier habe Österreich bis dato nichts gegen die in der Schweiz erfolgte Wasseraufstockung unternommen - nunmehr solle es aber zu einer Aufbereitung des Wassers kommen, so Hagenhofer. (Schluss) mb

Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation

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OTS0299 2008-03-13/15:56



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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /