Annahme der Bayr / Kopf Entschließung zum AKW Temelín ist bedauerlich und bedeutet die Abwertung des Melk-Abkommens
Die schwerwiegenden Sicherheitsmängel des AKW Temelín dürfen trotzdem nicht unter den Tisch gekehrt werden
Die Annahme der Entschließung der Abgeordneten Kopf und Bayr bedeutet die Abwertung des Melk-Abkommens auf die völlig unverbindliche bilaterale Ebene. Die Beseitigung der schwerwiegenden Sicherheitsmängel des AKW Temelín auf der Basis eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrages wird nicht mehr möglich sein. ‘Es ist bedauerlich, dass nach acht Jahren intensiver Auseinandersetzung mit der Sicherheit des AKW Temelín das wichtigste rechtliche Mittel so leichtfertig aufgegeben wird’, erklärt Pavlovec. ‘Das aktualisierte Nuklearinformationsabkommen stellt nicht einmal annähernd einen Ersatz für das Melk-Abkommen dar’.
Die als ‘enorme Verbesserung’ präsentierte Aktualisierung des Nuklearinformationsabkommens stellt keinen bedeutenden Fortschritt dar. Die Ausweitung der Informationspflicht z.B. auf die Stilllegung von Atomanlagen oder Leistungsänderung ist sicherlich zu begrüßen. Die angeführten Gebiete sind jedoch schon längst durch die EU-UVP-Richtlinie und die Espoo-Konvention abgedeckt.
Stimmen, die vom Weitermachen in der Temelín-Kommission unter allen Bedingungen als einzige Alternativen sprechen, haben Unrecht. Die Klärung der völkerrechtlichen Verbindlichkeit, wie im Rahmen der aus Oberösterreich stammenden überparteilichen Entschließung verlangt, stellt eine notwendige Bedingung für die weitere Tätigkeit der Temelin-Kommission dar. ‘Nach der heutigen Abstimmung im Nationalrat sehe ich keine Grundlage für eine glaubwürdige Tätigkeit der Temelin-Kommission’, so Pavlovec abschließend.
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Artikel Online geschaltet von: / litschauer /