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Umweltbundesamt zum Klimaschutz- und Umweltförderungsgesetz

Verkehr und Gebäude sollen bis 2020 den höchsten Beitrag zur Erreichung der Klimaziele bringen

Österreich hat sich im Rahmen der Europäischen Klimaschutzbestrebungen dazu verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2020 im Vergleich zu 2005 um 16 % zu vermindern.

Insgesamt ist zwischen 2005 und 2020 eine Reduktion von Treibhausgasemissionen um über 9 Mio. t notwendig. Die Regelungen betreffen nur jene Verursacher, die nicht Teil des Europäischen Emissionshandelssystems sind.

Die heute in Begutachtung gesendete Novelle zum Klimaschutzgesetz gibt vor, in welchen Bereichen die Einsparungen erzielt werden sollen.

Die höchsten Reduktionen sind gemäß dem Vorschlag im Sektor Verkehr vorgesehen. "Gerade im Bereich des motorisierten Straßenverkehrs besteht ein hohes Potenzial für zusätzliche Maßnahmen. Dieser Sektor wird somit zu Recht in die Pflicht genommen" meint Jürgen Schneider, Klimaschutzexperte im Umweltbundesamt.

Wie Studien des Umweltbundesamtes belegen, lassen sich beim Verkehr u.a. durch Effizienzsteigerungen sowie durch die Schaffung attraktiver Angebote für den öffentlichen Verkehr Treibhausgasemissionen deutlich vermindern.

Auch für den Gebäudebereich sind deutliche Einsparungen vorgesehen. "Im Gebäudebereich müssen wir den eingeschlagenen Weg - strenge Neubaustandards, eine steigenden Sanierungsrate und eine Forcierung Erneuerbarer Energieträger - konsequent fortsetzen, dann werden auch diese Ziele erreichbar sein", ist sich Georg Rebernig, Geschäftsführer Umweltbundesamt, sicher.

Insgesamt begrüßt das Umweltbundesamt die Novellen zum Umweltförderungsgesetz und Klimaschutzgesetz sowie das neue Energieeffizienzgesetz als wichtige Schritte, um die klima- und energiepolitischen Ziele für 2020 zu erreichen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /