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Windenergieanlagen: Akzeptanzsteigerung durch Bürgerbeteiligung – eine Mär?

Akzeptanz wird unter anderem durch Verteilungsgerechtigkeit erreicht. Von gerechter Partizipation Aller kann bei Beteiligungsmodellen jedoch nicht die Rede sein. Die Stiftungslösung als Alternative.

Eine schier nicht wegzudenkende Prämisse prägt die Diskussion über das Für und Wider von Windenergieanlagen im Lande: Bürgern muss die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung geboten werden, um die Akzeptanz zu erhöhen. Das gilt es kritisch zu hinterfragen.


These 1: Beteiligungsmöglichkeiten verringern die Verteilungsgerechtigkeit. Es ist allseits bekannt, dass sich nur die Bürger an einem Projekt beteiligen können, die über entsprechende finanzielle Mittel verfügen. Und: je mehr man besitzt, desto höher ist die mögliche Höhe der Beteiligung und damit der individuelle Gewinn. Die „Reichen“ werden reicher, die „Armen“ bleiben arm. Gepaart mit den menschlichen Eigenschaften von Neid und Gier tritt bei Bürgerbeteiligungsmodellen auch folgendes Phänomen auf: Projekte werden von Teilen der Bevölkerung verstärkt abgelehnt.

These 2: Verteilungsgerechtigkeit wird im Vorfeld ad absurdum geführt. Sind ca. 50 % der Windkraftanlagen laut Bundesverband Windenergie wirtschaftlich notleidend, so kommt das nicht von ungefähr. Not entsteht dann, wenn Erträge und Kosten auseinander driften. Wurde z.B. eine Windkraftanlage zu teuer bezahlt, erhöht sich diese Gefahr signifikant. Angebote von Projektierern, dass mit Fertigstellung der Anlagen auch Bürger eine oder mehrere dieser Anlagen übernehmen können, sind auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu untersuchen – was nur bedingt hilft, denn der Preis wird von den Projektierern vorgegeben. So werden nicht selten Anlagen zu Preisen angeboten, die bei Eintreten verschiedener Betriebsrisiken zwangsläufig die wirtschaftliche Not zur Folge haben.

Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Überlegungen? Vorrangig sollte insbesondere bei kommunalen Flächen, Flächen, die im übertragenen Sinn allen Bürgern gehören, die Standortentwicklung bis zur Baureife selbst bzw. durch den späteren, „verteilungsgerechten“ Bauherrn betrieben werden. Alternativ kann die Zusammenarbeit mit einem Projektierer gesucht werden, dies allerdings nach Möglichkeit in Verbindung mit dem Prinzip des „gläsernen Geldbeutels“.

Eine weitergehende Verteilungsgerechtigkeit kann nur dann entstehen, wenn alle Bürger bzw. das Gemeinwohl am Gewinn von Windkraftanlagen partizipieren, ungeachtet der Frage, ob sich der Einzelne finanziell beteiligen kann. Hierfür gibt es – vorausgesetzt die Kommunen haben die entsprechende Finanzkraft – verschiedene in Frage kommende Rechtsformen für eine sogenannte Projektgesellschaft. Besonders charmant, da keinen eigenwirtschaftlichen Interessen unterliegend, ist die Rechtsform der gemeinnützigen Stiftung, insbesondere wenn Kommunen nicht selbst investieren können. Wenn die Stiftung alle überschüssigen Erträge dazu verwendet, ihre Stiftungszwecke vor Ort zu erfüllen, dann wird Verteilungsgerechtigkeit im Sinne aller Bürger erreicht. Die Akzeptanz der Projekte bei den Bürgern steigt signifikant.

Durchaus nachvollziehbar ist der Gedanke, Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihr Vermögen vor Ort anzulegen. Dem kann eine Stiftungslösung entsprechen, indem Bürger, z.B. über eine Beteiligungsgenossenschaft, der Stiftung Darlehen zur Finanzierung des Projektes geben, anstelle der örtlichen Banken. Dies mindert nicht das Gewinnpotential der Stiftung und stellt die Verteilungsgerechtigkeit der Stiftungslösung, in einer Zinswirtschaft, in der wir nun mal leben, nicht in Frage. Eine schöne Abrundung erfährt die Stiftungslösung durch die Direktvermarktung des „grünen Stroms“ an alle Bürger vor Ort.
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