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Bundeskanzler Faymann: "Öffentliche Wasserversorgung verfassungsrechtlich schützen"

EU-Richtlinie soll transparente Regeln festschreiben – "Besser, es gibt etwas Geordnetes als etwas Ungeordnetes"

Die Debatte um die neue EU-Richtlinie zum Thema Wasser ist derzeit großes Thema.

"Wir wollen in einem Verfassungsgesetz festschreiben, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden kann, sondern als öffentliche Aufgabe zu sehen ist", sagte Bundeskanzler Werner Faymann, heute Mittwoch, zur Debatte über die Sicherstellung der heimischen Wasserversorgung. Der derzeitige Vorschlag für eine EU-Richtlinie sehe vor, dass im Fall einer öffentlichen Konzessionsvergabe klare Regeln für die Ausschreibung und Vergabe gelten müssen. "Wir werden natürlich genau prüfen, wenn der fertige Entwurf vorliegt, aber die Absicht der Richtlinie ist es, dass es faire, transparente Regeln gibt. Festgelegt wird, wie im Fall einer Konzessionsvergabe vorzugehen ist, und da ist es immer noch besser, es gibt etwas Geordnetes als etwas Ungeordnetes."

Faymann betonte, dass es in Österreich vergleichsweise auch einen klaren Konsens gegen Atomenergie gebe. "Auch wenn wir für den völligen Verzicht auf Kernenergie eintreten, so unterstützen wir doch jegliche EU-Maßnahmen, um die Sicherheit der Reaktoren zu erhöhen und laufend zu überprüfen. Wir verzichten nicht auf Stresstests, nur weil wir prinzipiell gegen Atomkraft sind."

"Für unser Land ist hundertprozentig klar, dass wir einer Privatisierung der Wasserversorgung nicht zustimmen werden. Auch hier können wir in Europa eine Vorbildrolle einnehmen, indem wir unsere öffentliche Grundversorgung mit Trinkwasser, um die uns viele Länder beneiden, garantieren", sagte Faymann.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /