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Vergärung von Gülle ist gut für die Umwelt

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Pressemitteilung von: Biogasrat + e. V.

Biogasrat+ e.V. lehnt politischen Eingriff in Güllebonus ab
Berlin, den 08.03.2013. „Der Güllebonus ist die falsche Stellschraube“, erklärt Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V. in Hinblick auf die gemeinsamen Pläne des Bundesumweltministers Peter Altmaier und des Bundeswirtschaftsministers Phillipp Rösler den Güllebonus für alle Anlagen die zwischen 2004 und 2008 gebaut worden sind zu streichen und künftig gänzlich abzuschaffen. Davon betroffen seien rund 2700 Bestandsanlagen, davon 1000 allein in Bayern. „Dabei ist die Bedeutung für die EEG-Umlage mit lediglich 1,22% verschwindend gering“, erklärt Schultz. „Das entspricht einem Investitionsvolumen von über 3,4 Mio. Euro – eine Fehlinvestition, wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden.“ Insbesondere für Anlagenbetreiber die Aufgrund des Güllebonus in zusätzliche Lager- und Gärbehälter investiert haben, führe dann, auch weil die Substratpreise immer weiter steigen, an der Insolvenz, kein Weg vorbei.

Vor allem aus ökologischer Sicht macht der Einsatz von Gülle für die Produktion von Biogas Sinn. „Das war der Grund, wieso der Bonus überhaupt eingeführt worden ist und daran hat sich bis heute nichts geändert“, erinnert Schultz. „Die Biogasbranche leistet einen wesentlichen Beitrag zur Entschärfung der Gülleproblematik in Veredelungsregionen.“ Das direkte Ausbringen von Gülle erzeugt einen Nährstoffüberschuss im Boden und gefährdet durch die Nitratausschwemmung Flüsse und Gewässer, wodurch unter Umständen auch die regionale Trinkwasserqualität erheblich sinken kann. Neben dem nachhaltigen Nährstoffmanagement bietet sich für die Landwirte durch den Einsatz von Gärresten die Möglichkeit, ihr Düngemittel selbst zu erzeugen. Insgesamt verbessert die Vergärung von Gülle so die THG-Bilanz der landwirtschaftlichen Wertschöpfung stark, da einerseits direkt auf das Feld ausgebrachte Dünge große Mengen an Treibhausgasen emittieren würden und andererseits der Bedarf an Stickstoffdünger verringert wird.
Zudem sei der rückwirkende Eingriff in den Güllebonus verfassungsrechtlich bedenklich und verunsichere Banken und Investoren, so Schultz weiter. Das Grundgesetz garantiere einen Vertrauensschutz für Investitionen und Eigentum, die aufgrund des Vertrauens in den Fortbestand der rechtsverbindlichen, staatlichen Entscheidung getätigt worden sind. „Die garantierte Förderung über 20 Jahre ist eine solche staatliche Entscheidung – diese Garantie kann nicht einfach zurückgenommen werden. Das Risiko für die Banken wird dadurch drastisch erhöht und erschwert die Finanzierung von Neuanlagen erheblich.“ Das betrifft nicht nur die Biogasbranche, sondern alle Erneuerbaren. „Was von der Politik als Sparmaßnahme verkauft wird, gefährdet das Projekt der Energiewende im Ganzen“, fasst Reinhard Schultz zusammen.
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