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Deutschland: Faires Anhörungsverfahren zum geplantem Fracking-Recht Notwendigkeit!

Fristen sind viel zu kurz- Offensichtlich kein Interesse an fairen Beteiligungsverfahren

Bonn, Berlin - Mit Empörung hat der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) auf die Rahmenbedingungen der Verbändebeteiligung zum geplanten Fracking-Recht reagiert. Für die schriftliche Stellungnahme zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) setzte das Bundes-Umweltministerium den beteiligten Kreisen eine Frist von 14 Tagen. Für die Änderung zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) gab das Bundes-Wirtschaftsministerium sogar nur 10 Tage Zeit. Eine mündliche Anhörung, wie sie in vergleichbaren Fällen üblich ist, wurde gar nicht anberaumt. Der BBU fordert von beiden Ministerien ein faires Anhörungsverfahren und hat daher beantragt, die Frist bis zum 15. April 2013 zu verlängern und ca. zwei Wochen später eine mündliche Anhörung durchzuführen.


Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt hierzu: ‘Beide Ministerien haben anscheinend kein Interesse an einem qualitativ hochwertigen Beteiligungsverfahren. Stellungnahmen, die alle Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes in der notwendigen Detailliertheit beinhalten, sind innerhalb weniger Tage nicht zu erstellen. Wir fordern die Bundesregierung und die beiden Ministerien auf, für angemessene Fristen und Rahmenbedingungen zu sorgen, damit die Verbändeanhörung zum Fracking nicht zu einer Farce wird.’


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /