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Durchbruch für "right2water" Initiative

Europäische Bürgerinitiative hat die entscheidende Hürde genommen

Brüssel und Wien - "Wir haben es geschafft: Mit 1,5 Millionen Stimmen und der erforderlichen Unterstützung in sieben Mitgliedsstaaten ist die Europäische Bürgerinitiative zum Schutz des Wassers ein voller Erfolg. Gemeinsam mit Gewerkschaften und NGOs haben Bürgerinnen und Bürger sich Gehör verschafft", erklärte gestern der internationale Sekretär der GdG-KMSfB (Gewerkschaft der
Gemeindebediensteten - Kunst, Medien, Sport, freie Berufe) und nationaler Koordinator der Bürgerinitiative, Thomas Kattnig.

"Den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ist von Herzen zu gratulieren. Das war wirklich kein Kinderspiel für uns alle", betonte Kattnig. Derzeit laufen in der EU 14 Initiativen und fünf wurden bereits zurückgezogen, weil mehr als eine Million Stimmen und die ausreichende Unterstützung in sieben Mitgliedsstaaten der EU nicht einmal in Reichweite lagen. Kattnig: "Dass in Österreich bei der Unterschrift einer EU-Bürgerinitiative die Angabe von Reisepass oder Personalausweis verlangt wird, stellt eine zusätzliche Erschwernis dar. Aus unserer Sicht ist das eine unnötige Hemmschwelle, da bei der Unterstützungserklärung ja ohnehin Name und Adresse angegeben werden muss. Diese Beschränkung der direkten Demokratie muss so bald wie möglich fallen!"

Gelungen ist der Durchbruch mit 1,5 Millionen Unterschriften und ausreichender Unterstützung in Österreich, Belgien, Deutschland, Luxemburg, Slowakei, Slowenien und Finnland. Unmittelbar vor Erreichung des erforderlichen Mindestwerts an Unterstützungserklärungen steht die Initiative außerdem in Litauen und Zypern. Kattnig: "Auch in den Niederlanden, Spanien, Griechenland und Spanien sind wir auf einem guten Weg. Der Ball liegt nun bei der EU-Kommission und den europäischen Entscheidungsträgern. Die Konzessionsrichtlinie muss Ausnahmen für Wasser und Daseinsvorsorgeleistungen vorsehen. Denn die Bürgerinnen und Bürger
unterstützen die Forderung nach Herausnahme von Wasser aus den Binnenmarktregeln und definieren Wasser als ein Menschenrecht."


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /