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Wichtiger Sieg für tschechische Atomgegner

Temelín-Betreiber darf sich nicht mehr hinter Betriebsgeheimnis verstecken!

Oberster Verwaltungsgerichthof kritisiert auch die Arbeitsweise der tschechischen Nuklearaufsichtsbehörde SUJB scharf

Linz, 1. April 2008. Einen wichtigen Sieg gegen den Temelin-Betreiber CEZ haben tschechische Atomgegner errungen. Der oberste Verwaltungsgerichtshof hat die Praxis des Unternehmens, die Herausgabe von Informationen unter Hinweis auf das ‘Betriebsgeheimnis’ zu unterbinden, für gesetzeswidrig erklärt.

Kritisiert wird auch die Tätigkeit der tschechischen Nuklearaufsichtsbehörde SUJB. Nach Erkenntnis des Gerichtes darf die Behörde nicht einfach blind die Meinung des Temelin-Betreibers wiedergeben und sicherheitsrelevante Informationen verweigern.

Vielmehr ist die Behörde im Falle von an sie gerichteten Informationsansuchen verpflichtet, aktiv zu überprüfen, ob die Anwendung des Betriebsgeheimnisses gerechtfertigt ist oder nur als Vorwand für die Informationssperre dient.

‘Der oft geäußerte Vorwurf, wonach die Nuklearaufsichtsbehörde eine passive Rolle spielt und im vorauseilenden Gehorsam die Interessen des Temelin-Betreibers CEZ vertritt, wurde nun gerichtlich bestätigt’, freut sich Radko Pavlovec.

‘Das Urteil ebnet den Weg zu einer wesentlich vereinfachten Informationsgewinnung über die Sicherheit tschechischer Atomanlagen. Es ist ein wichtiger Erfolg im Rahmen der grenzüberschreitenden Anti-Atom-Offensive des Landes Oberösterreich’.

Die südböhmische NGO ‘In der Havariezone des AKW Temelin’ verlangte bereits im Jahr 2005 detaillierte Informationen über sicherheitsrelevante Projektänderungen im AKW Temelin sowie über die Probleme mit nuklearem Brennstoff.

Die Firma CEZ verweigerte die Informationen unter Verweis auf ein nicht näher definiertes ‘Betriebsgeheimnis’. Aus diesem Grund wandte sich die Bürgervereinigung an die Nuklearaufsichtsbehörde SUJB.

Die Behörde verwies einfach auf die Argumentation des Betreibers, ohne den Sachverhalt zu überprüfen.
‘Diese Dokumente wurden von CEZ als Betriebsgeheimnis bezeichnet und unsere Behörde muss dies respektieren. Wir besitzen keine Kompetenz, uns damit zu befassen, ob es sich tatsächlich um ein Betriebsgeheimnis handelt oder nicht’, erklärte damals die SUJB-Chefin Dana Drabova.

Der oberste Verwaltungsgerichtshof ist völlig konträrer Meinung – die Behörde ist demnach verpflichtet, die Anwendung des Betriebsgeheimnisses zu überprüfen.

‘Es ist bezeichnend, dass Frau Drabova grundsätzlich die Meinung des Temelin-Betreibers vertritt und erst nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zur Ausübung ihrer Pflicht gerichtlich gezwungen werden muss’, erklärt Pavlovec.

‘Die Abberufung der SUJB-Leitung zur Herstellung der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Behörde ist unumgänglich’.

Aussendung: OAR Gerhard Loidl / Büro Radko Pavlovec



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Artikel Online geschaltet von: / Lukas Pawek /