© Grüne Steiermark- Proteste an der Schwarzen Sulm
© Grüne Steiermark- Proteste an der Schwarzen Sulm

Umweltdachverband in Sachen Schwarze Sulm an LH Voves und LR Kurzmann: Wachen Sie endlich auf !

Weisung des Ministeriums, zügig ein Überprüfungsverfahren nach 21a WRG durchzuführen, wird missachtet.

EU-Vertragsverletzungsverfahren wegen massiver Rechtsmängel Ende April eingeleitet - 2. EU-Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Natura 2000 steht unmittelbar bevor -

Sehr geehrter Landeshauptmann Voves! Sehr geehrter Herr Landesrat Kurzmann!

Während sich die Ereignisse rund um den Bauversuch der Wasserkraftglücksritter Liechtenstein und Masser überschlagen und beherzte Bürgerinnen und Bürger sich mit vollem Einsatz für die Erhaltung des einzigartigen Naturjuwels Schwarze Sulm engagieren, haben wir den Eindruck, dass Ihnen weder an der Schwarzen Sulm - einem Kernstück steirischer Naturidentität - etwas liegt, noch an der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes. Wider besseres Wissen negieren Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel der amtswegigen Behebung des offenkundig rechtswidrigen aber rechtskräftigen Baubescheides.

Obwohl jetzt Sie am Zug wären, verweisen Sie an die zuständige Oberbehörde, das BMLFUW. Minister Berlakovich hat Ihnen vor einem Jahr die Weisung erteilt, das Überprüfungsverfahren nach §21a WRG zügig durchzuführen. Sie haben das Verfahren noch immer nicht abgeschlossen, obwohl sämtliche Grundlagen bereits bekannt sind.

Des Weiteren ist Ihnen bekannt, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. In dem Schreiben macht die Kommission auf die fehlerhafte Auslegung der Anforderungen von Artikel 4 Absatz 7 WRRL durch die österreichischen Behörden, die der Bewilligung zugrunde liegt, aufmerksam. Zudem hat die Kommission ernsthafte Zweifel, ob im vorliegenden Fall der Bau des Wasserkraftwerks Schwarze Sulm gerechtfertigt werden könnte, wenn eine ordnungsgemäße Bewertung möglicher übergeordneter öffentlicher Interessen gemäß Artikel 4 Absatz 7 durchgeführt würde. Außerdem stellt die Kommission dem durchgeführten Verfahren und dem Agieren des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung ein klar negatives Zeugnis aus. Sie haben das Schreiben der Kommission bis Ende Juni zu beantworten. Eine Klage vor dem EuGH ist zu erwarten.

Dass die Schwarze Sulm nun auch wegen der unterlassenen Meldung der dortigen Steinkrebsvorkommen in die Natura 2000-Schattenliste der EU-Kommission Eingang gefunden hat und auch hier ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren direkt bevor steht, erscheint vor dem Hintergrund des oben gesagten, lediglich als Tüpfelchen auf dem I.

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann, sehr geehrter Herr Landesrat, Wir fordern sie eindringlich auf, jetzt die rechtlichen Schritte einzuleiten, und insbesondere auch das §21a Verfahren zügig zu einem Ende zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident Umweltdachverband Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer Umweltdachverband

Das Mahnschreiben der EU ist auf der Website des Umweltdachverbandes abrufbar.

Rückfragehinweis: Umweltdachverband Dr.in Sylvia Steinbauer Öffentlichkeitsarbeit Tel.: (++43-1)40113/21 mailto:sylvia.steinbauer@umweltdachverband.at http://www.umweltdachverband.at



* * OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT * *



Verwandte Artikel:


© Copyright APA OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Alle Rechte vorbehalten. Eine redaktionelle Verwertung der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht, eine darüber hinausgehende Verwendung jedoch nur für den privaten Gebrauch zulässig. Eine Speicherung in Datenbanken sowie jegliche nicht-redaktionelle Nutzung und damit verbundene Weitergabe an Dritte in welcher Form auch immer sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die APA OTS Originaltext-Service GmbH gestattet. Für den Fall, dass Sie die Inhalte von APA OTS weitergeben, speichern oder gewerblich nutzen möchten, informieren Sie sich bitte über unseren Content-Partnerschaftsservice unter http://www.ots.at oder rufen Sie Tel. ++43/(0)1/36060-5320.


zur APA OTS Homepage


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /