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Forderungen gegen Stromkonzerne - Schadensersatz für überhöhte Netzgebühren

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Pressemitteilung von: FlexStrom GmbH

Berlin, 10. April 2008. Das Missbrauchsverfahren gegen vier Stromriesen könnte Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe nach sich ziehen. Sollten sich die Vorwürfe gegen E.ON, EnBW, RWE und Vattenfall erhärten, will der mittelständische Stromanbieter FlexStrom prüfen, ob er solche Ansprüche juristisch geltend macht.

Die Ansprüche belaufen sich vermutlich auf mehrere Millionen Euro und würden dann an die Stromkunden rückvergütet. „Wir sind das unseren Kunden schuldig: Die Stromverbraucher in ganz Deutschland sind die Leidtragenden der überhöhten Gebühren“, sagt FlexStrom-Geschäftsführer Robert Mundt. Der alternative Anbieter beklagt seit langem, dass die Netzgebühren überhöht sind und damit deutlich attraktivere Angebote verhindert werden.

Auf Antrag des Unternehmens Lichtblick hat die Bundesnetzagentur bereits ein Missbrauchsverfahren gegen die vier großen Stromkonzerne eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Aufteilung des Netzes in vier Zonen unnötig viel Regelenergie zu produzieren und den Kunden bundesweit in Rechnung zu stellen. Die Regelenergie dient zum Ausgleich von Verbrauchsschwankungen. Die Kosten dafür werden von allen Haushalten als „Netzgebühr“ getragen.

Gerade beim Netzbetrieb muss sich in Deutschland einiges ändern und kundenfreundlicher werden, dies hat auch die Europäische Union schon mehrfach eingefordert. FlexStrom-Geschäftsführer Robert Mundt: „Es darf nicht sein, dass die Stromriesen ihre Stellung als Netzbetreiber schamlos ausnutzen und sich auf Kosten der Kunden bereichern.“ Im vergangenen Jahr und im ersten Quartal 2008 wendet sich allerdings eine zunehmende Anzahl von Stromkunden von den Konzernen ab und wechselt zu günstigen Anbietern.
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