© Rettet die Schwarze Sulm- Demo in der Steiermark
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Schwarze Sulm: EU kennt kein Pardon

Nächster Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet - Begründetes Mahnschreiben eingelangt - Bundeskanzleramt versucht abzuwiegeln -Landeshauptmann Voves soll sich endlich an EU-Recht halten

Wien - Die EU-Kommission hat am Mittwoch den nächsten Schritt im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich wegen Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot gemäß Wasserrahmenrichtlinie in Form einer begründeten Stellungnahme gesetzt, nachdem das erste Mahnschreiben im April nicht ernst genommen wurde.

"Wir begrüßen, dass die EU ihre konsequente Linie bei Verstößen gegen EU-Recht fortsetzt und bei rechtswidrigen Eingriffen in Gewässer im sehr guten Zustand kein Pardon kennt", betont Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes.

Wie bereits bekannt, hat LH Voves im September überraschend und völlig vereinbarungswidrig einen positiven Wasserrechtsbescheid nach § 21a Wasserrechtsgesetz erlassen und somit die seitens der obersten Wasserrechtsbehörde verlangte nachträgliche Prüfung torpediert. In Reaktion darauf brachte der Umweltdachverband gegen LH Voves und führende Beamte des Landes eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien ein. Auch Bundesminister Berlakovich ging gegen diesen rechtswidrigen Bescheid vor und brachte eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. "Trotzdem ist damit in Sachen Kraftwerksbau keine aufschiebende Wirkung verbunden. Wir begrüßen daher, dass die EU-Kommission nun weiter gegen die Republik Österreich und das Bundesland Steiermark vorgeht. Dem Vernehmen nach versucht das Bundeskanzleramt mittels eines Briefes, der heute nach Brüssel abgeschickt werden soll, die Wogen zu glätten und der EU-Kommission Sand in die Augen zu streuen; dies mit der Begründung, dass das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof noch offen sei. Die Argumente des Bundeskanzleramtes gegenüber der EU-Kommission sind jedoch grundlegend falsch: Genau genommen verfügen die Kraftwerksbetreiber über alle erforderlichen - rechtskräftigen - Bescheide des Landes und könnten - auf ihr eigenes wirtschaftliches Risiko - mit dem Bau beginnen. Wir richten daher den Appell an das Bundeskanzleramt und LH Voves, das Briefe schreiben zu unterlassen und stattdessen endlich konkrete Schutzmaßnahmen für die Sulm inklusive eines sofortigen Baustopps einzuleiten! Die willkürliche und rechtswidrige Herabstufung des Gewässerzustandes der Schwarzen Sulm von "sehr gut" auf "gut" durch LH Voves wird jetzt eine ordentliche Strafaktion seitens der Kommission zu Folge haben müssen. Sollte nicht sofort eingelenkt werden, drohen eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, saftige Strafzahlungen und ein fortgesetztes Verfahren der Korruptionsstaatsanwaltschaft im eigenen Haus", so Heilingbrunner.


Der WWF begrüßt das Einschreiten der EU-Kommission in Sachen Schwarze Sulm ebenfalls. Dieser Schritt stellt klar, dass EU-rechtswidriges Verhalten nicht toleriert wird. Landeshauptmann Voves muss jetzt sofort reagieren und einen Baustopp verfügen. Nur dadurch kann die nun im Raum stehende EU-Klage gegen Österreich noch abgewendet werden, meint man von Seiten des WWF. "Gerade in Zeiten des Budgetlochs, ist jetzt politische Verantwortung gefragt. Wenn das Kraftwerk nun nicht gestoppt wird, droht den Österreichischen Steuerzahlern eine Millionenstrafe", warnt WWF-Fließgewässerexperte Arno Mohl.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /