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Umweltdachverband: Österreichs Wassergebührenpolitik vor Paradigmenwechsel

Tagung "Wasser: Preis & Wert. Betrachtungen zu einer europarechtskonformen Wassergebührenpolitik"

Wasserrahmenrichtlinie fordert Gebühren für alle Wassernutzungen - Öffentliches Wassergut darf nicht zum Nulltarif weiter verscherbelt werden

"Österreich hat in Sachen Wassergebührenpolitik gewaltigen Nachholbedarf. Während es etwa in der Schweiz mittlerweile Gang und Gäbe ist, auch für Wasserentnahmen und andere Nutzungsformen, wie z. B. die Nutzung der Wasserkraft, entweder Lizenzgebühren oder Nutzungsabgaben einzuheben, lässt der österreichische Staat hier nach wie vor das Geld sprichwörtlich den Bach hinunter gehen", stellt Gerhard Heilingbrunner, ehrenamtlicher Präsident des Umweltdachverbandes, im Rahmen der gestrigen Tagung "Wasser: Preis & Wert. Betrachtungen zu einer europarechtskonformen Wassergebührenpolitik" im Haus der Europäischen Union in Wien fest. Die Kooperationsveranstaltung des Umweltdachverbandes (UWD) und des Österreichischen Fischereiverbandes (ÖFV) widmete sich einer bislang unzureichend behandelten Frage der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): der Umsetzung von Art 9 WRRL. Das darin festgeschriebene Verursacher- und Kostendeckungsprinzip verlangt von den EU-Mitgliedstaaten eine verursachergerechte, auch die Umwelt- und Ressourcenkosten berücksichtigende Wasserbepreisung. In Österreich werden derzeit lediglich für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Gebühren verrechnet. Für andere Wassernutzungen und Wasserdienstleistungen fallen keinerlei Gebühren oder Abgaben an. "Dabei hätten wir insbesondere im Bereich des Hochwasserschutzes oder des Wasserschutzes einen ungeheuren Finanzierungsbedarf. Kosten, die derzeit die SteuerzahlerInnen berappen", so Heilingbrunner weiter.


An kostendeckendem Beitrag der Wasserkraft führt kein Weg vorbei

Die EU-Kommission hat in dieser Causa bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da aus Sicht der Kommission die Umsetzung des Art 9 WRRL unzureichend ist. Das Urteil darf für nächstes Frühjahr erwartet werden. Da Österreich den Wasserdienstleistungsbegriff ähnlich eng auslegt, ist eine Verurteilung Deutschlands auch für Österreich relevant. "Österreich sollte sich nicht auf ein Gerichtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einlassen und wieder einmal Strafzahlungen riskieren", betonte Manuel Hinterhofer, Geschäftsführer des ÖFV und Vizepräsident des UWD. "80 % unserer Gewässer sind verbaut und damit ökologisch degradiert. Hauptverursacher sind dabei die Wasserkraftnutzung und ein rückwärtsgewandter Hochwasserschutz, der nicht auf mehr Raum für Flüsse, sondern auf harte Verbauungen abzielt, die das Problem noch verschärfen. Um hier den ökologischen Schaden wieder gutzumachen, und einen zukunftsorientierten Hochwasserschutz zu ermöglichen, kann an einem kostendeckenden Beitrag der Wasserkraft kein Weg vorbei führen", so Hinterhofer.


Auftrag an die neue Bundesregierung: Preismodelle prüfen

Vor 10 Jahren wurde eine derartige Abgabe im Finanzministerium bereits diskutiert, bis hin zu einem bereits vorliegenden Gesetzesentwurf. Damals wurde eine solche Abgabe mit rund 500 Mio. Euro pro Jahr taxiert. "Die neue Bundesregierung sollte sich die möglichen Modelle nochmals anschauen und dann das Heft in die Hand nehmen. Gleichermaßen ist ein Abbau umweltschädlicher Subventionen dringend in Angriff zu nehmen", fordern Heilingbrunner und Hinterhofer abschließend. Die Tagung fand im Rahmen des Projekts "Gemeingut Wasser im Spannungsfeld der Interessen: Umsetzung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes. Wir informieren SIE - SIE bilden sich Ihre Meinung" statt. Das Projekt wird finanziert von der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern im Rahmen des Programms für die Ländliche Entwicklung.



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Weitere Infos: Umweltdachverband
GastautorIn: Dr.in Sylvia Steinbauer für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /