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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Teil I - Grundlagen

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Pressemitteilung von: IWU Magdeburg

/ PR Agentur: IWU Magdeburg
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"Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Teil I - Grundlagen - Umgang mit besonders und streng geschützten Arten in der Objekt- und Bauleitplanung“ lautet der Titel eines Workshops, das am 26. Februar in Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt.

Als Folge des Urteils vom 10.01.2006 im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C 98/03) wurde im Zuge der Novellierung des BNatSchG (2007 und 2009/2010) das spezielle Artenschutzrecht in allen eingriffsrelevanten öffentlichen und privaten Vorhaben in besonderem Maße verschärft.

Die Hürden der §§ 44 (1) ff. BNatSchG sind als sogenanntes „striktes Recht“ im Einzelfall schwer zu überwinden und führen nicht selten zum Versagen eines Vorhabens.

Der Workshop befasst sich intensiv mit den rechtlichen und fachlichen Grundlagen und Anforderungen an die Abarbeitung des Speziellen artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (SARF) bzw. der zugehörigen behördlichen Prüfung (saP) – es werden Hinweise auf einschlägige Leitfäden und Arbeitshilfen der Länder gegeben.

Ziel des Workshops ist eine Einführung und ein Überblick über das derzeit sehr umstrittene Thema - vorhandene Lösungswege werden aufgezeigt.

Dicht an der aktuellen Rechtsprechung erfolgt eine belastbare Interpretation des speziellen Artenschutzrechts – insb. § 44(5) und § 45 (7) BNatSchG. So werden Möglichkeiten der Umgehung von Verbotstatbeständen ebenso aufgezeigt, wie die inhaltliche Vorbereitung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme. Anforderungen an und Unterschiede zwischen „CEF“- und „FCS“-Maßnahmen werden erläutert.

Der Workshop richtet sich gleichermaßen an Sie, als Mitarbeiter von Kommunen, Behörden und Planer wie auch öffentliche und private Vorhabensträger.

An Beispielen der Bauleitplanung sowie der Objektplanung (Windkraft; bergbauliche und infrastrukturelle Projekte) wer-den Theorie und Praxis des speziellen Artenschutzrechts behandelt.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmegebühr: 249 € (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter http://www.iwu-ev.de/pdf/N140226.pdf
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