© BMLFUW - Minister Andrä Rupprechter und die Tiroler LHStvin Ingrid Felipe
© BMLFUW - Minister Andrä Rupprechter und die Tiroler LHStvin Ingrid Felipe

Gemeinsame Strategie für Naturschutz notwendig

Länder-Naturschutzkonferenz ist erster und wichtiger Schritt für mehr Kooperation

Heute fand erstmals nach 16 Jahren, auf Einladung der Tiroler LHStvin Ingrid Felipe, wieder eine Konferenz der für Naturschutz zuständigen Landesrätinnen und Landesräte statt. ‘Ich begrüße die Initiative der Tiroler Landesregierung, alle politischen Verantwortlichen dazu einzuladen und an einem Tisch zu versammeln. Naturschutz und Biodiversität sind lebenswichtige Themen. Wir alle sind auf eine intakte Natur mit all ihrer Vielfalt angewiesen. Die Sicherung dieser Lebensgrundlagen sind wir unseren Kindern und kommenden Generationen schuldig’, sagte Umweltminister Andrä Rupprechter bei der Tagung im Landhaus in Innsbruck.

De weitere Vorgangsweise mit den von der EU-Kommission per Mahnschreiben eingeforderten Nachnominierungen von Natura-2000-Gebieten und der gemeinsame Bericht der Länder zur
Bewertung des Zustands der Schutzgüter - das waren die wichtigsten Tagesordnungspunkte des heutigen Treffens der NaturschutzreferentInnen der Bundesländer.

Seit 1995 fand die Konferenz zum ersten Mal wieder mit politischen VertreterInnen statt, in der Zwischenzeit hatten sich die FachexpertInnen getroffen.

Natura 2000- Unterschiedliche Meinungen zwischen EU und den Bundesländern- Flächen sind nachzunominieren

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war das aktuelle EU-Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich Natura 2000. Dabei geht es um die Klärung der Frage, wie das österreichische Natura 2000-Netzwerk bestmöglich vervollständigt werden soll, um die von der Europäischen Union bemängelten Defizite zu beheben. Diese sind unter anderem auch im österreichischen Bericht über den Zustand der heimischen Natur, der heute ebenfalls präsentiert wird, zu finden. Der Status-Bericht wird alle sechs Jahre von der Europäischen Kommission von allen EU-Mitgliedsstaaten eingefordert.

Die Europäische Kommission geht in einigen Fällen von einer unbedingten Notwendigkeit der Ausweisung aus, bei Flächen, die von den Bundesländern noch nicht berücksichtigt wurden. In der Frage dieser zu nominierenden Gebiete gibt die Europäische Kommission einen strengen Zeitplan vor,
der laut den Bundesländern nicht in allen Fällen eingehalten werden kann. Sie fordert die Bundesländer zu zwei Bewertungsseminaren am Ende der Jahre 2014 und 2015 und zu Zwischenberichten Mitte 2014 und Mitte 2015 auf.

Die Nachnominierungen sollen jeweils im September 2014 und im September 2015 erfolgen. Die Bundesländer werden daran arbeiten, Gebietsvorschläge unter Einbindung der GrundeigentümerInnen und NutzerInnen vorzunehmen. Gleichzeitig weisen sie jedoch darauf hin, dass eine seriöse fachliche Abklärung inklusive der notwendigen Verhandlungen nicht für alle vorgeschlagenen Gebiete bis Ende 2015 gewährleistet ist.

Immer noch Handlungsbedarf

Alle sechs Jahre müssen die EU-Mitgliedsstaaten den aktuellen Stand der bereits unter Schutz gestellten Schutzgüter bewerten. Österreich legt den Bericht für 74 Lebensraumtypen und für 209 Tier-
und Pflanzenarten für die Jahre 2007-2012 vor, den das Umweltbundesamt im Auftrag der Bundesländer erstellt hat; dieser stellt noch Handlungsbedarf fest. In beiden biogeografischen Regionen
Österreichs ist der Erhaltungszustand eines Großteils der Lebensraumtypen und Arten nach wie vor nicht ausreichend günstig. Dies gilt speziell für Lebensraumtypen die mit extensiver Grünlandbewirtschaftung, Mooren und Auwäldern im Zusammenhang stehen.

Beim Erhaltungszustand der Arten halten sich Verbesserungen und Verschlechterungen die Waage. Negative Trends gibt es etwa bei der Arnika, beim vorblattlosen Leinkraut und bei der Sommer-Wendelähre. Positive Trends gibt es beispielsweise beim Großen Mausohr (Fledermaus), beim Seefrosch und bei der Großen Sägeschrecke (Heuschrecke).

Für besonders wichtig erachten die Bundesländer in diesem Kontext Naturschutzmaßnahmen für Grünland, Wälder und Moore. Verstärkte Anstrengungen zum Erhalt der Biodiversität und die
Umsetzung einer österreichweit akkordierten Biodiversitätsstrategie sind ebenso wichtig wie das Bestreben, Naturschutz als interdisziplinäre Querschnittsmaterie zu etablieren.

Neben aktuellen Naturschutzthemen stand auch die Finanzierung aus dem Programm für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020 auf der Agenda. Das LE-Programm ist das wichtigste Finanzierungsprogramm im Naturschutz, für welches das Lebensministerium die Hauptverantwortung trägt. ‘Besonders in diesem Bereich gibt es eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem Lebensministerium und den Ländern. Ich werde mich dafür einsetzen, dass das finanzielle Volumen der vergangenen Programmperiode im Bereich Naturschutz und ÖPUL wieder erreicht wird’, erklärte Rupprechter weiter.


‘Um eine effizientere Strategie beim Naturschutz zu erreichen, sollten solche Naturschutzkonferenzen künftig regelmäßig abgehalten werden. Dies wäre ein erster Schritt in Richtung einer besseren Koordination und Vernetzung untereinander. Nur wenn wir gemeinsam alle an einem Strang ziehen, erzielen wir nachhaltige Lösungen im Naturschutzbereich’, betonte der Umweltminister. Rupprechter schlägt weiters vor, dass die Naturschutzreferenten bei dem Treffen der Umweltreferenten der Länder zukünftig einbezogen werden. Der Minister will auch die Umweltreferenten in die Umwelträte der EU aktiv einbinden.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /