© Grüne NÖ-Helga Krismer
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Grüne Resolution zu Sonnenstrombesteuerung im Nö. Landtag abgelehnt

Kontraproduktiver Erlass bremst PV-Ausbau

Resolutionsantrag

der Abgeordneten Dr. Helga Krismer-Huber, Dr. Madeleine Petrovic, Emmerich Weiderbauer, Amrita Enzinger

zum Verhandlungsgegenstand Ltg.-320/B-24 - Bericht der Landesregierung betreffend NÖ Umweltanwaltschaft, Tätigkeitsbericht 2012.
betreffend Rücknahme des Erlasses des Finanzministeriums betreffend Abgabe auf Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Sonnenstrom

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 24. Februar einen Erlass zur Besteuerung der Eigennutzung von selbsterzeugtem Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen verabschiedet (BMF-AV Nr.8/2014). Damit ist beim Eigenverbrauch von Sonnenstrom eine Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu entrichten. Mit dieser Abgabe wird somit der Ertrag und selbst genutzte Ökostrom einer selbsterrichteten Energieerzeugungsanlage besteuert.
Die Belegung der Eigenstromerzeugung ab 5000 Kilowattstunden ist kontraproduktiv zum Ausbau von nachhaltigen Energietechniken zur Absicherung der Energieversorgung der Zukunft.

Grundsätzlich widerspricht die Abgabe dem Bestreben den Eigenverbrauch von sauberem Sonnenstrom zu fördern. Einerseits stützt der Staat mit einem kleinen Betrag Photovoltaik-Anlagen und es wird von Land und Bund, sowie auch von den Energieversorgungsunternehmen betont, dass eine optimale Ausnutzung des Eigenstromverbrauchs von Photovoltaik-Anlagen in den Mittelpunkt stellen sind, um auch die Netze zu entlasten. Andererseits wird vom Finanzministerium gerade dieser Netzentlastende Eigenstrom nun besteuert.

Die wichtigsten Gründe, die gegen eine Besteuerung des Eigenstromverbrauchs sprechen:

Der Eigenverbrauch sorgt für eine Stabilisierung des Netzbetriebs und ist daher auch Bestandteil der Versorgungssicherheit.

Die Amortisationszeit für Photovoltaik-Anlagen verlängert sich und die vielfach geforderte Marktfähigkeit wird behindert anstatt unterstützt.

Die Administration ist für Privatpersonen kaum durchführbar, da die Abgabe selbst zu berechnen ist und monatlich abgeführt werden muss.

Bei Kleinanlagen übersteigt der administrative Aufwand den steuerlichen Ertrag.
Der Ausbau der sauberen Elektromobilität und die individuelle Speicherung, beides wichtige Zukunftsmodelle, werden behindert.

Im Gegensatz dazu sind Energieversorger von der Abgabe befreit, wenn diese den Strom für die Erzeugung von elektrischer Energie anwenden.

Daher stellen die gefertigten Abgeordneten folgenden Antrag

Der Hohe Landtag wolle beschließen:

‘1) Die NÖ Landesregierung, im Besonderen der zuständige Energie- und Umweltlandesrat wird aufgefordert, sich beim Finanzministerium für die Rücknahme des Erlasses vom 24. Februar 2014 betreffend Abgabe von 1,5 Cent auf Eigennutzung von selbsterzeugtem Strom aus eigenen Photovoltaikanlagen einzusetzen.

2) Derr NÖ Landtag spricht sich grundsätzlich gegen jede Form der Besteuerung von umweltfreundlichen, von BürgerInnen für Eigenverbrauch selbst produzierten Strom aus.’

Für alle, die ebenfalls gegen eine Besteuerung des Eigenverbrauchs sind, gibt es eine Petition des Bundesverbands Photovoltaik Austria:

Sonnenzukunft


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /