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Luftqualitätsgrenzwerte sind kein Bagatell

Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Grundsatzurteil zur Luftqualität in München erwartet - DUH verklagt Freistaat Bayern wegen Grenzwertüberschreitungen

Berlin - Am kommenden Donnerstag (10.4.2014) verhandelt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München die Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) gegen den Freistaat Bayern wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid in der Landeshauptstadt. Es ist das europaweit erste Verfahren, das sich mit der Frage beschäftigt, in welchem Umfang Länder und Kommunen konkrete Maßnahmen zur Einhaltung von Luftgrenzwerten ergreifen müssen. Die DUH erwartet eine Grundsatzentscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu sauberer Luft in München.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde in München mit 81 µg/m3 an der Messstation Landshuter Allee auch 2013 massiv überschritten. Nahezu alle Hauptverkehrsstraßen in der Innenstadt Münchens weisen Überschreitungen der gesetzlich zulässigen Werte für den Schadstoff Stickstoffdioxid auf. Die DUH fordert deshalb den für den Luftreinhalteplan zuständigen Freistaat Bayern auf, Maßnahmen vorzusehen, mit denen der Grenzwert so schnell wie möglich eingehalten werden kann.

‘Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Luftqualität in München nachhaltig zu verbessern’, betont Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH. ‘Förderprogramme für Filtertechniken, ein Bürgerticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder langfristig auch eine Untertunnelung der Landshuter Allee werden politisch schon lange gefordert und können wesentlich zur Schadstoffminderung beitragen. Außerdem könnte die Umweltzone auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet und eine Citymaut in der Innenstadt eingeführt werden. Die Möglichkeiten sind zahlreich.’

Der die DUH in dem Verfahren vertretende Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (Geulen & Klinger, Berlin) ergänzt: ‘Die Grenzwerte für die Luft gelten nun schon seit Jahren und noch immer schafft es der Freistaat nicht, einen Luftreinhalteplan vorzulegen, der eine Aussage dazu trifft, wann der seit 2010 geltende Grenzwert auch in München eingehalten wird. Dies ist eklatant rechtswidrig. Wir können der Behörde nicht vorschreiben, welche Maßnahmen sie ergreift, nur dass sie endlich tätig wird und über die wenigen Maßnahmen hinausgeht, die sie bisher versprochen hat, können wir sehr wohl.’

Erstinstanzlich hat das Bayerische Verwaltungsgericht München der Klage der DUH durch Urteil vom 9.10.2012 (Az. M 1 K 12.1046) stattgegeben. Zu entscheiden ist nunmehr über die durch den Freistaat eingelegte Berufung. Die Landeshauptstadt München ist zu dem Verfahren beigeladen. Die öffentliche Verhandlung findet am 10.4.2014 um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Ludwigstr. 23, 80539 München statt.

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Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /