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Pressemitteilung

IG Roßdorf nimmt Stellung zur Pressemeldung GGEW Nr. 19/2014

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Pressemitteilung von: IG Roßdorf

Die IG Roßdorf sieht sich verpflichtet, die Bürger von Roßdorf und anderen Gemeinden aufgrund der Pressemeldung der GGEW und den erfolgten Artikeln im Darmstädter Echo mit harten Fakten aufzuklären. Wir verweisen dazu auch auf unsere Webseite (ig-rossdorf.eu), wo jeder die fachlich fundierten Artikel zu diesem Themenkomplex nachlesen kann.


Es ist beschämend, aufgrund der Entwicklungen in der Ukraine mit den Ängsten der Bürger in Deutschland zu spielen und das Thema Unabhängigkeit der Gasversorgung aus Russland zu nutzen, um das Thema Windkraft weiter zu propagieren. Gleichzeitig zeugt es von einer Unkenntnis der energiepolitischen Zusammenhänge.

Erdgas wird in erster Linie zum Heizen und nicht mehr zur Stromerzeugung in Deutschland verwendet. Der Erdgas-Anteil an der deutschen Bruttostromerzeugung belief sich im vergangenen Jahr nur noch auf 10 % (Quelle: BDEW) und ist Jahr für Jahr gesunken, weil sich die Inbetriebnahme moderner Gaskraftwerke derzeit für viele Stromerzeuger nicht lohnt. So ging seit Juni 2013 das neue Gaskraftwerk des Energieerzeugers Stadtkraft in Hürth bei Köln aus Kostengründen nicht ans Netz. Oder auch das hochmoderne für knapp 60 Mio. EUR gebaute 100 MW-Gaskraftwerk der HSE in Darmstadt, das seit Inbetriebnahme gerade einmal 10 Stunden Strom produziert hat und evtl. in 2014 wieder stillgelegt werden muss
"Was hier den Bürgern auch noch arglistig an Stromertrag aus den beiden geplanten Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf vorgerechnet wurde, ist für einen regionalen Stromerzeuger mehr als peinlich", so Matthias Monien der Sprecher der IG Roßdorf.

Laut GGEW sollen beide Windkraftanlagen (WKA) mit einer Nennleistung von 2,53 MW ca. 14.344 MWh Strom p.a. produzieren.

Laut offiziellem Prospekt der Firma General Electric (GE) hat eine Anlage eine Nennleistung von 2,5 MW = 2500 KW. Zur Ermittlung der Stromleistung ist es aber wichtig zu wissen, wie viele Volllaststunden pro Jahr eine Anlage laufen kann. Da eine WKA praktisch nie bei Nennleistung betrieben werden kann, weil der Wind selten mit der entsprechenden Geschwindigkeit weht, liegt die durchschnittliche (tatsächliche) Leistung immer wesentlich darunter. Das ist die sog. Volllaststundenzahl. Unter der optimistischen Annahme, dass die Anlagen ca. 1500 h im Jahr laufen (lt. BDEW sind dies in Hessen im Schnitt gerade einmal 1422 Stunden in 2012 gewesen), ergibt sich dann folgendes Bild:

2,5 MW x 1500 h = 3750 MWh x 2 WKA = 7500 MWh = 7,5 Mio. kWh.

Anders formuliert heißt das, dass die beiden Anlagen bei ca. 17% Kapazitätsfaktor gerade mal zusammen 850 KW Leistung erbringen.

Zur näheren Erläuterung dieses Sachverhaltes haben wir Ihnen eine entsprechende Grafik beigefügt. Diese basiert auf dem Vorgängermodell von GE Von den 48 in den Mittelgebirgslagen in Deutschland installierten 3 MW- Windkraftanlagen erreichen ganze 4 mehr als 6 Mio. kWh pro Jahr. Bei praktisch allen Anlagen liegen die tatsächlichen Erträge um bis zu 30% unter den Prognosen. Letzeres wirft ein Schlaglicht auf die Belastbarkeit der einschlägigen Prognoseverfahren. Die Unsicherheit der Prognosen hat schlichte physikalische Gründe: Die Prognose beruht auf der Ermittlung der mittleren Wind-geschwindigkeit. Da die Erträge von der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit abhängig sind, ergibt sich nach einschlägigen Regeln der höheren Mathematik, dass ein Fehler der mittleren Windgeschwindigkeit von 10% (selbst Messungen sind nicht genauer!) eine Unsicherheit der Erträge von 30% zur Folge hat.

Unter diesen Berechnungen stimmen dann auch sämtliche weitere Angaben zur Anzahl der versorgten Haushalte und den eingesparten CO2-Mengen nicht und es liegt die Vermutung nahe, dass die GGEW mit diesen Zahlen die Wirtschaftlichkeit der Anlagen beschönigen will.

Ein durchschnittlicher Haushalt verbraucht ca. 3500 kWh Strom pro Jahr.
7.500.000 kWh geteilt durch 3500 kWh = 2142 Haushalte.
"Unter dem Deckmantel der ökologischen Erneuerung wurde im Roßdorfer Wald rechtswidrig 17.000 qm Wald nach §8a BImSchG gerodet", so der Sprecher der IG Roßdorf. Dieser war nach den Orkanen vor ca. 25 Jahren in mühsamer Arbeit und mit viel Geld wieder aufgeforstet worden. "Eine solche Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die entsprechenden Maßnahmen reversibel sind (BVerwG, 30.04.1991 - Az. 7 C 35/90 rn. 13 ff.). Die Fällung von Baumbeständen ist dies nicht, Natur und Landschaft wurden vielmehr irreparabel geschädigt. Von minderwertigem Wald hier zu sprechen ist schon sehr fragwürdig", so Matthias Monien weiter, "da in dem von uns mittlerweile eingesehenen Gutachten an einem Standort der geplanten Anlagen sich ein Mischwald mit Roteichen und Eichen mit einem Alter von 41-160 Jahren befunden hat".
Im Schnitt verbraucht ein Baum ca. 6 kg CO2 pro Tag! Ein Hektar Wald verbraucht und speichert ca. 14 t CO2 pro Jahr.

Die Rodung von Wald als CO2-Speicher und die anschließende Wieder-aufforstung in anderen Gebieten sind ökologisch eine Katastrophe. Die Wiederaufforstungen geschehen nicht an dem Standort der Windkraftanlagen, sondern in erster Linie auf noch von örtlichen Landwirten zur Verfügung zu stellenden Ausgleichsflächen. 0,7 ha sollen laut uns eingesehenen Unterlagen auf aktuellen Grünlandflächen wieder aufgeforstet werden. Die "Pflanzung" von Wald als "Ausgleichsfläche" an irgendwelchen abgelegenen Ecken (wo ihn niemand braucht und er wahrscheinlich auch von selbst kommen würde) können den Verlust dieser Waldflächen in einem geschlossenen Ökosystem nicht rechtfertigen. Für die restlichen 0,64 ha sollen mit einer Walderhaltungszahlung ausgeglichen werden.

Mit dem Bau von Windkraftanlagen und deren Subventionierung durch die EEG- Umlage wird nachweislich kein Gramm CO2 eingespart. Ganz im Gegenteil sind in den vergangenen Jahren trotz massiven Ausbaus der erneuerbaren Energien die CO2-Emissionen weiter gestiegen. Die EEG-Umlage ist seit der Einführung im Jahr 2003 von 0,4 Cent/kWh auf 6,24 Cent/kWh in 2014 um mehr als das 15-fache gestiegen. Ohne diese EEG-Umlage würde eine Vielzahl der Windkraftanlagen im Binnenland überhaupt nicht beantragt oder gebaut werden, weil diese nachweislich nicht wirtschaftlich betrieben werden können. Durch diese verfehlte Politik ist der Strompreis sowohl für Privathaushalte und Industrie seit Jahren nur noch am Steigen und mittlerweile hat Deutschland die höchsten Stromkosten in ganz Europa.

"Der Schwerlastverkehr in unseren Regionen (von B26 etc.) und der Fluglärm vom Frankfurter Flughafen sind kein Grund, nun auch noch Windkraftanlagen im Wald zu errichten und damit weitere Infraschallquellen zu erzeugen", so Matthias Monien. Auch Behauptungen, dass die Windkraftanlagen, Zitat: "Die meiste Zeit des Jahres nicht hörbar sind" (DA Echo, 10.04.2014, juwi Dr. Rehahn) verharmlosen schlichtweg die Auswirkungen des nicht hörbaren Infraschalls. "Die Verharmlosung aufgrund dauerhafter Wiederholung und Weitergabe unwissenschaftlich interpretierter Ergebnisse in Veröffentlichungen der Windkraftlobby und deren ständiges Verweisen auf völlig veraltete Standards, wie die TA Lärm, muss als gesundheitsgefährlich eingestuft werden." Der Staat ist durch das Grundgesetz verpflichtet, seine Bürger zu schützen. Eine völlig veraltete Genehmigungspraxis und das privilegierte Genehmigungsverfahren entheben Gemeinde, Regierungspräsidium, Land Hessen und die Regierungen nicht von ihrer Verantwortung.
Frei nach dem Motto "Was man nicht hört, kann auch nicht schädlich für den menschlichen Organismus sein!"
Vor diesem Hintergrund ist jedes finanzielle Investment in solch windige Anlagen ein finanzielles Vabanque-Spiel. Bürger zu solchen hochriskanten Investitionen in Form von nachrangigen Darlehen zu verleiten, grenzt schon fast an Anlagebetrug. Die von der GGEW genannten 2,2 % Zinsen p.a. klingen zunächst verlockend. Allerdings werden hier Äpfel mit Birnen verglichen. Die Spareinlagen bei einem Kreditinstitut unterliegen in der EU der Einlagensicherung des jeweiligen Landes. Diese Sicherheit besteht bei der beworbenen Anlage definitiv nicht!
Vielmehr besteht ein deutlich höheres Ausfallrisiko bis hin zum Totalverlust der Anlage. "Dies ist bei den hier angebotenen Zinsen von nur 2,2 % Zinsen einfach lächerlich wenig", so Matthias Monien.
"Wir raten dringend jedem Roßdörfer Bürger, sich umfassend vorher unabhängig zu informieren, auch auf unserer Webseite haben wir entsprechende Informationen zur Wirtschaftlichkeit und zu den aufgeführten nachrangigen Beteiligungsmodellen aufgeführt", so Matthias Monien.

Desweiteren möchten wir in diesem Zusammenhang erneut auf die geplante Informationsveranstaltung am 27.04.2014 um 19:30 Uhr im Sonnensaal in Roßdorf aufmerksam machen. Die für ca. 2 Stunden angesetzte kostenlose Veranstaltung wird u.a. mit zwei Referenten stattfinden.
Zum einen Herr Dr.-Ing. Detlef Ahlborn, der zum Thema Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen und EEG referieren wird.
Ein zweiter Fachvortrag zum Thema "Machen Windkraftanlagen krank?" wird von Dipl.-Ing. Bernd Töpperwien gehalten.
Darüber hinaus wird die IG Roßdorf den Abend mit weiteren Fakten zu den geplanten Windkraftanlagen auf dem Tannenkopf füllen.
Im Anschluss findet eine offene Diskussion mit Fragen und Antworten statt.
"Wir wollen damit einen echten transparenten Beitrag leisten und die Bürger in einem interessanten Mix aus eigenen Informationen und Fachvorträgen umfassend über die Risiken des Vorhabens informieren", so Matthias Monien, der Sprecher der IG Roßdorf.
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