VGT zum Tierschutzprozess: so funktioniert ein Rechtsstaat!

Unabhängiger Richter rettet Ehre der Justiz

Polit-Machenschaften in die Schranken gewiesen

Souveräner Freispruch nach gerade einmal 2 Stunden Verhandlung; Schweinebefreiung war weder Sachbeschädigung noch Tierquälerei!!

8 Jahre nach Ermittlungsbeginn fand heute erneut der Tierschutzprozess am LG Wr. Neustadt statt. Aber wie hat sich die Stimmung geändert! Der Staatsanwalt, der den Prozess von seinem fanatischen Vorgänger übernehmen musste, beschränkte sich auf die Verlesung der Anklagepunkte und äußerte sich sonst überhaupt nicht, offensichtlich war ihm der gesamte Auftritt unangenehm. Richter Mag. Erich Csarmann agierte souverän, ließ den angeklagten ehemaligen Vier Pfoten Kampagnenleiter aussprechen und erkannte in sekundenschnelle, dass die 3 angeblich durch die Befreiung getöteten Schweine schon vorher gestorben sein mussten. Statt die Zeugen und Sachverständigen anzuhören, wurden deren Aussagen kurz zusammengefasst und als verlesen in den Akt genommen. Nach 2 Stunden wurde der Freispruch verkündet. Zwar ging der Richter davon aus, dass der Vier Pfoten Kampaigner tatsächlich die Tore der Tierfabrik geöffnet hatte, allerdings gab es dadurch weder Verletzungen an den Tieren noch einen Sachschaden. Die Behauptung, dass der Angeklagte vorsätzlich gehandelt habe, empfand der Richter schon fast als eine Zumutung. Und die Ermittlungsintensität sei tatsächlich verwunderlich gewesen, konnte er sich auch ein Kommentar zu dem bereits 8 Jahre andauernden Verfahren nicht verkneifen.

VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war im Gerichtssaal anwesend: ,,Eine Glanzstunde für den Rechtsstaat! So hätte von Anfang an mit diesem Verfahren umgegangen werden müssen. Die politische Motivation der Ermittlungen ist so offensichtlich, dass die unabhängige Gerichtsbarkeit die Sache sofort hätte stoppen müssen. Ich erwarte nun auch ein ähnliches Vorgehen bzgl. des Vorwurfs der schweren Nötigung, nur weil legale Kampagnen angekündigt worden sind!"

Und weiter: ,,Staatsanwalt Mag. Wolfgang Handler hatte noch von über EUR 5000 Sachschaden fantasiert. Richter Mag. Csarmann wischte das in wenigen Minuten vom Tisch. Es ist völlig klar, dass eine tierquälerische Schweinefabrik dieser Art für die Tiere wesentlich mehr Leid und Qual bedeutet, als eine Befreiung auf eine Wiese je mit sich bringen könnte. Und der Vorwurf der Tierquälerei war nur der Versuch eines fanatischen Staatsanwalts, es den TierschützerInnen heimzuzahlen, wenn sie selbst laufend wegen Tierquälerei anzeigen. Die Berufung, so hieß es, sollte der Justiz das Gesicht wahren, indem wenigstens irgendetwas verurteilt wird. Mit diesem souveränen Freispruch hat die Justiz aber viel eher ihr Gesicht gewahrt und ihren Ruf gerettet! Die Zivilgesellschaft kann nur ihre Rolle wahrnehmen, wenn sie durch einen funktionierenden Rechtsstaat geschützt wird. Und dafür wurde heute ein großer Schritt gesetzt!"


Artikel Online geschaltet von: / hackenberg /