© Hillinger- Die PV-Anlage am Dach
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Sonnenstrompetition: Ergebnisse der Verhandlungen mit dem Finanzministerium

Das Gesetz über die Besteuerung von selbst genutztem Sonnenstrom wird abgeändert und die Freigrenze auf 25.000 kWh angehoben

Der Bundesverband Photovoltaic Austria schreibt dazu:

"Dafür möchten wir Ihnen, im Namen des Bundesverbandes Photovoltaic Austria, aber auch im Namen aller derzeitigen und zukünftigen Besitzer von Sonnenstromanlagen, den größten Dank aussprechen. Damit sind wir der überlebenswichtigen Energiewende einen bedeutenden Schritt näher gekommen. Die große Solidarität und geballte Kraft von über 30.000 Unterschriften hat die Politik zum Einlenken gebracht. Und dies in sehr kurzer Zeit. Es waren spannende und dramatische Wochen und mehrfach hing eine Einigung am seidenen Faden. Alle Oppositionsparteien haben sich der Petition angeschlossen und die beiden Regierungsparteien (SPÖ und ÖVP) konnten auch davon überzeugt werden.


Die Entstehung im Detail:

Das Gesetz zur Eigenverbrauchsbesteuerung von elektrischem Strom gibt es seit dem Jahre 1996, also seit einem Zeitpunkt, an dem die Photovoltaik noch keine Rolle spielte. Das Gesetz besagte, dass es beim Eigenverbrauch von selbst produziertem Sonnenstrom zwar eine Freigrenze bis 5.000 Kilowattstunden (kWh) gibt, aber mit Überschreiten der Grenze um eine kWh, auch die ersten 5.000 kWh steuerfällig werden, und zwar mit 1,5 Cent pro kWh.

Es galt daher für den Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA) eine Gesetzesänderung herbeizuführen, was normalerweise einige Jahre dauert. Der Zustrom zur Petition, die eine völlige Entsteuerung forderte, war ebenso enorm wie das Presseecho. Das Finanzministerium reagierte innerhalb weniger Tage und bot Verhandlungen an. In der ersten Verhandlungsrunde wurde eine Verdoppelung der Freigrenze angeboten, die vom PVA abgelehnt wurde. Hier ist positiv zu erwähnen, dass der PVA von den anderen Verhandlungsteilnehmern (Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer, Gemeindebund, ÖMAG, Lebensministerium) voll unterstützt wurde. Eine zweite Verhandlungsrunde wurde vereinbart.

In der zweiten Runde gelang es, eine Freigrenze bis auf 25.000 kWh Eigenverbrauch zu erreichen. Damit waren Schulen, Kindergärten, Feuerwehren, mittlere Gewerbebetriebe usw. nicht mehr betroffen.


Wesentliche Verbesserungen:

Drei weitere enorm wichtige Punkte wurden im letzten Abdruck noch herausverhandelt:

- Erstens, das das Gesetz so schnell wie möglich – noch vor dem Sommer – im Parlament abgesegnet wird.

- Zweitens, dass die 25.000 kWh, auch bei Überschreiten der Grenze, frei sind und nicht rückwirkend alles besteuert wird, wie es im bestehenden Gesetz steht. Damit ist grundsätzlich allen PV-Stromerzeugern gedient, denn weit über 90 Prozent aller Eigenstromerzeuger sind damit von der Steuer befreit.

- Drittens, das Gesetz wird nicht nur zu Gunsten der Photovoltaik geändert, sondern für alle Stromerzeuger aus erneuerbarer Primärenergie.



Bei Ablehnung dieses Verhandlungsangebotes wäre die Alternative gewesen, dass die Gesetzesänderung auf die große Steuerreform verschoben wird. Diese soll, nach verschiedenen Aussagen der politischen Parteien, entweder 2015, 2016 oder 2018 kommen. Ob die Stimmung für die Abschaffung bis dahin aufrechterhalten werden könnte ist äußerst unwahrscheinlich. Es bestand daher die Wahl entweder die Gunst der Stunde zu nutzen oder die Frage auf die lange Bank zu schieben. Doch wäre der Abbruch der Verhandlungen absolut unverantwortlich gewesen, da zig-tausende Anlagenbesitzer und hoffentlich noch viel mehr zukünftige Besitzer, vom bestehenden Gesetz getroffen worden wären.



Die Petition bleibt noch bis zum endgültigen Beschluss durch das Parlament offen. Dann werden wir sie dem zuständigen Finanzminister und der Staatssekretärin überreichen.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /