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Novelle Elektrizitätsabgabegesetz: Steuerfreibetrag für Ökostrom von 5.000 auf 25.000 kWh angehoben

Gute Nachrichten für die BesitzerInnen von kleineren Ökostromanlagen - größere müssen noch warten

Wann fällt kontraproduktive Deckelung ?

Der Ministerrat hat am Dienstag, eine Änderung des Elektrizitätsabgabegesetzes und eine Überarbeitung des Photovoltaik-Erlasses beschlossen. Konkret wurde der Steuerfreibetrag für Ökostrom von 5.000 auf 25.000 Kilowattstunden angehoben. SPÖ-Umweltsprecher Hannes Weninger begrüßt die Novelle, für die sich Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl erfolgreich eingesetzt habe. "Dank der intensiven Verhandlungen von Finanzstaatssekretärin Steßl ist mit der Novelle ein wichtiges Bekenntnis zum Ausbau erneuerbarer Energien und auch ein gutes ökologisches Signal im Steuersystem sichergestellt." Durch die Anhebung der Obergrenze sei "garantiert, dass private NormalverbraucherInnen, die selbst Ökostrom erzeugen und verbrauchen, nicht von der Elektrizitätsabgabe betroffen sind", sagte Weninger.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /