© Die Grünen/ Christiane Brunner
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Regierungsvorlage zum Energieeffizienzgesetz ist Salto rückwärts

Grüne: Verhandlungen gibt es nur auf Basis des Begutachtungsentwurfs

"Die im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zum Energieeffizienzgesetz ist eine deutliche Verschlechterung zum vorherigen Begutachtungsentwurf", ist Christiane Brunner, Umweltsprecherin der Grünen, herb enttäuscht und konstatiert: "Dieses Gesetz würde nicht einmal den bescheidenen Status-Quo sichern, sondern erlaubt sogar noch deutliche Verschlechterungen der energiepolitischen Landschaft in Österreich und ist damit keine Verhandlungsgrundlage." "Sollte Minister Mitterlehner wirklich noch an Verhandlungen mit den Grünen zu dieser 2/3-Materie interessiert sein, so wird man sich auf Grundlage des Begutachtungsentwurfs wieder zusammensetzen müssen", stellt Brunner klar, und weiter: "Von dieser Basis ausgehend kann man mit uns nach oben verhandeln. Eine Verschlechterung werden die Grünen sicher nicht mittragen."

Das wenig ambitionierte Ziel, den Endenergieverbrauch bis 2020 auf dem Wert von 2005 (1100 Petajoule) zu stabilisieren wurde im Vergleich zum Begutachtungsentwurf dezidiert von "Ziel" zu die schwammige Formulierung "indikativen Richtwert" degradiert. Das kumulative Effizienzziel für den Bund über strategisch politische Maßnahmen wird auf 59 PJ verringert. "Dies bedeutet, dass nur mit dem Erhalt der derzeitigen Mineralölsteuer bei gleichzeitiger Abschaffung nahezu aller anderen Effizienzprogramme, Energiebesteuerung und -förderungen des Bundes, die gesetzliche Pflicht bis zum Jahr 2020 immer noch erfüllt würde", erläutert Brunner die Tragweite dieser Abschwächung. Auch bleibt der gesamte Verkehrsbereich - 1/3 des Endenergieverbrauchs - von der Bezugsgröße ausgenommen. 25 Prozent werden als pauschaler Abschlag für Vorleistungen seit 2008 noch vom verbleibenden Restenergieverbrauch abgezogen.

Die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) ist nicht von der Sanierungspflicht der öffentlichen Hand umfasst, wie Minister Mitterlehner behauptet, sondern wird explizit von dieser ausgenommen. Lediglich Energiesparmaßnahmen in nicht definiertem Umfang sollen (nur von Teilen der BIG) nachgewiesen werden. "Durch das Auswechseln einer einzigen Glühlampe bis zum Jahr 2020 würde die BIG dem Gesetz genüge tun", kritisiert Brunner. Weiterhin erlaubt das Gesetz, Energielieferanten den Einbau einer neuen Ölheizung als Energieeffizienzmaßnahme anrechnen zu lassen. Für die Grünen ein no-go.

"Nachdem sich Wirtschaft und Industrie schon im Begutachtungsentwurf erfolgreich aus den wenigen verbleibenden Verpflichtungen des Gesetzes rausreklamiert hatten, haben sie sich in der Regierungsvorlage noch eine schöne Förderung reinverhandelt", so Brunner weiter. Laut einem neu eingefügten Artikel soll industrielle Prozesswärme auf Basis fossiler Kraft-Wärme-Kopplung ab sofort über die Ökostrompauschale finanziert werden. "Das ist wirklich der Gipfel der energiepolitischen Inkonsequenz und eine Täuschung der KosumentInnen, die davon ausgehen, mit der Ökostrompauschale die Energiewende zu unterstützen."

Quelle: Grüner Klub im Parlament


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /