© Laurent Renault
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Nationale Anbauverbote für GVO rechtlich nicht wasserdicht

Zulassungsverfahren müssen verschärft statt beschleunigt werden

Brüssel/Wien – EU-Mitgliedsstaaten sollen die Möglichkeit bekommen, nationale Anbauverbote für gentechnisch Veränderte Organismen (GVO) zu erlassen. Grundsätzlich begrüßt Greenpeace diesen Ansatz, doch der Text, über den gestern beim Umweltministerrat abgestimmt wurde, hält nicht das, was er verspricht. ‘Der Vorschlag ist rechtlich nicht wasserdicht. Länder, die solche Verbote erlassen, müssen mit Klagen von der Industrie rechnen. Selbstbestimmung sieht anders aus’, kritisiert Huem Otero, Landwirtschaftssprecherin von Greenpeace. Besonders besorgt zeigt sich Otero darüber, dass Umweltrisiken, die mangelhaft im Risikobewertungsverfahren behandelt wurden, von den Staaten nicht als Grund für ein Verbot zugelassen sind.

Die Umweltschutzorganisation kritisiert, dass Biotechnologie-Unternehmen eine offizielle Rolle im Zulassungsverfahren bekommen sollen. ‘Regierungen müssten zuerst bei Unternehmen darum bitten, aus dem Zulassungsantrag gestrichen zu werden und das gibt den Konzernen die Möglichkeit Deals auszuverhandeln. Wenn diese dem Wunsch der Regierungen nicht nachkommen, können Anbauverbote zwar erlassen werden, dennoch stehen diese auf wackeligen Beinen. Regierungen können nur hoffen, dass Monsanto und Co. nicht klagen’, warnt Otero.

Greenpeace appelliert an Umweltminister Andrä Rupprechter und Gesundheitsminister Alois Stöger, das eigentliche Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. ‘Es darf auf keinen Fall dazu kommen, dass Zulassungsverfahren nach dem Wunsch der Industrie beschleunigt werden, im Gegenteil, die Risikobewertungen von GVO müssen auf europäischer Ebene dringend verschärft werden, hier darf sich die EU-Kommission nicht aus der Verantwortung stehlen’, fordert Otero.

Der Ball liegt nach der Entscheidung beim EU-Parlament, das schon 2011 einen rechtlich soliden Vorschlag beschlossen hat. Greenpeace erwartet, dass hier nachverhandelt wird, sodass eine rechtliche Basis mit Hand und Fuß für nationale Anbauverbote gegeben ist.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /