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Pressemitteilung

EEG-Reform: Mittelstand besorgt über geplante Regelungen zur Eigenversorgung

• Bundestag beschließt EEG-Novelle: Gravierende Einschnitte beim Eigenstrom

• Mittelstand diskutiert Auswirkungen der EEG-Novelle bei Jahresversammlung des VEA in Hannover

Hannover, 03.07.2014. Auf der heutigen Jahresversammlung des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) in Hannover zeigte sich der energieintensive Mittelstand besorgt über die geplanten Regelungen zur Eigenstromversorgung im EEG 2014. Der Bundestag hatte die Gesetzesänderungen am vergangenen Freitag beschlossen. Demnach müssen Unternehmen für die Eigenversorgung mit selbst erzeugtem Strom zukünftig 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Eine Übergangsregelung soll den Einstieg erleichtern. Die Belastung für die Unternehmen könnte jedoch zu einem erheblichen Investitionsrückgang führen.

„Die geplante anteilige EEG-Umlage auf die für den Eigenverbrauch erzeugte elektrische Energie wird den deutschen Mittelstand stark belasten“, betont August Wagner, Vorstandsvorsitzender des VEA. „Insbesondere mittelständische Unternehmen haben hier in den vergangenen Jahren in Vertrauen auf die Politik investiert. Sie leisten heute mit der Eigenstromerzeugung aus effizienter Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbaren Energien einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende.“

Der VEA befürchtet, dass die Unternehmen aufgrund der neuen Regelungen geplante Investitionen in die Eigenstromerzeugung zurückziehen. Laut Umfrageergebnissen unter den eigenen 4.500 Mitgliedern würde der Mittelstand rund 1,3 Milliarden Euro nicht investieren. Allein durch die Nicht-Errichtung von Photovoltaik-Anlagen der VEA-Mitglieder gingen nach Schätzungen des Bundesverbandes fast 90 GWh Strom jährlich verloren.

Vor dem Beschluss des Bundestages am 27. Juni wurden noch einige Änderungen in den Gesetzesentwurf zum neuen EEG aufgenommen – nicht zuletzt auf Drängen der Europäischen Kommission. Die gravierendsten Änderungen gab es bei der Eigenstromversorgung. Hier müssen Unternehmen zukünftig 40 Prozent der EEG-Umlage bezahlen. Um den Übergang zu erleichtern, wird dieser Satz bis Ende 2015 auf 30 Prozent und 2016 auf 35 Prozent reduziert. Für Altanlagen gilt Bestandsschutz – allerdings nur bis 2017, dann wird die Regelung neu diskutiert.
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