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VIRUS: Ermächtigung zu Lärmbelastung per Verordnungs- Bulldozer

Verkehrsministerin missachtet Höchstgerichte

Heftige Kritik übt die Umweltorganisation VIRUS an einer neuen Verordnung, mit der Verkehrsministerin Bures das ins Stocken geratene Autobahnneubauprogramm wieder in Gang setzen will. Sprecher Wolfgang Rehm "Was hier als Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutz verkauft wird, ist in Wahrheit eine Lärmbelastungsermächtigung per Bulldozer-Verordnung; erstaunlich ist die Dreistigkeit mit der Ministerin Bures versucht, Höchstgerichtserkennnisse zu ignorieren und das auch noch als Rechtssicherheit zu verkaufen".

Per Pressekonferenz am 30.6 2014 hat das Verkehrsressort angekündigt, mitten im Sommer eine Bundestraßen Lärmschutzverordnung in Begutachtung zu schicken. Letzte Woche endete die Begutachtungsfrist. Entgegen den Usancen wurden die Dokumente nicht m Internet veröffentlicht. Es ginge zwar um Gesundheitsschutz aber Mediziner wurden nicht zum Begutachtungsverfahren beigezogen. Entlarvend ist wie VIRUS feststellt, die hinter der Verordnung stehende Absicht. "Es geht nicht um Verbesserung des Gesundheitsschutzes gegenüber Lärmimmissionen und auch nicht um Maßnahmen im Bestand, sondern, wie aus den Erläuterungen ersichtlich ausschließlich um Planungs- und Rechtsicherheit für den Neubau oder das was im Verkehrsressort darunter verstanden wird," so Rehm. Erreicht werden solle dies mit
einer de-facto Ausschaltung der UVP im Lärmbereich. "Laut Vorstellung des bmvit soll die Asfinag die Planungsrichtlinien des Ressorts einhalten und dann von der hauseigenen Behörde eine garantierte Genehmigung bekommen. Die bisher offenbar als Unsicherheitsfaktoren gesehenen Sachverständigen würden entmündigt ihre Aufgabe soll lediglich auf die Feststellung reduziert werden, dass die Verordnung eingehalten wurde. Wenn das alles so klappt, wie sich das der Bures-
Apparat so vorstellt, dann wird die UVP beim wichtigen Bereich Lärm zu einem de facto Ein- Parteien- Verfahren und die sonstigen Parteien ausgeschaltet" berichtet Rehm. Laut den Erläuterungen zum Entwurf soll die Vorhersehbarkeit der Ergebnisse des Verfahrens für Planer und die Asfinag erhöht werden, damit ginge laut VIRUS jeglicher Rest von Ergebnisoffenheit verloren. Unter Ausweitung der jetzt schon für
Verkehrsprojekte ins UVPG geschriebenen Privilegien würden mit dieser Verordnung im Widerspruch zu Europarecht ruhige Gebiete bis zu den nun angesetzten, von Flächenwidmungskategorien abgekoppelten hohen Grenzwerten verlärmt werden. Das Immissionsminimierungsgebot des UVP solle offenbar ausgehebelt werden. Der Wunsch nach "planungsgesicherter" Kostengünstigkeit würde auf dem Rücken der Lärmgeplagten ausgetragen, entlastende Tempolimits als Lärmschutzmaßnahmen seien hingegen keine vorgesehene Maßnahme.

Als rechtsstaatlich besonders bedenklich klassifiziert VIRUS den Umgang mit Höchstgerichtsentscheidungen. "In einem Rechtsstaat wird ausschließlich durch die Judikatur der Höchstgerichte Rechtssicherheit geschaffen. In an Arroganz nicht mehr zu überbietender Weise schreibt das bmvit hingegen von gesteigerter Rechtsunsicherheit durch derartige Enscheidungen und maßt sich offenbar an Wächter einer äußerst seltsamen Form von Rechtssicherheit zu spielen, die mit der Korrektur dieser Judikatur erzielt werden soll" kritisiert Rehm. So enthalte der Entwurf Festlegungen, die offenbar unerwünschter Rechtssprechung zum Lärmschutz diametral entgegenlaufen. VIRUS ist der Ansicht dass sich die Höchstgerichte das ebensowenig gefallen lassen würden, wie sie bereits dem Versuch der Verkehrsministerin per Verordnung im Schienenbereich anstelle der Mediziner festzulegen, was gesundheitsgefährdend ist, eine Absage erteilt hätten. Warum Ministerin Bures nun beim Straßenbau ein Konzept zur Anwendung bringen will, das schon bei der Schiene am Verwaltungsgerichtshof gescheitert ist und die deckungsgleichen Ziele nichr erfüllt hat, kann sich Rehm nur so erklären: "Im Jahr 2015 finden in vier neubaurelevanten Bundesländern Landtagswahlen und in der Autobahnhochburg Niederösterreich Gemeinderatswahlen statt.

Deshalb muss Zeit gekauft und der Provinzpolitik die Illusion kurzfristiger und fixer Zeitpläne serviert werden, offenbar auch um den Preis kurzer Beine." Anstelle dieser Manöver fordert VIRUS am Schutzgut Mensch orientierte Lärmschutzbemühungen. "Lärm ist ein wesentliches Umweltproblem und echte Gefahr für die Gesundheit- Es ist höchste Zeit, die Bundes-UVP aus dem Verkehrsressort ins Umweltministerium zu verlagern und statt sektoraler Extraausflüge ein integriertes Bundes-Lärmschutzgesetz zu schaffen," so Rehm
abschließend.


Artikel Online geschaltet von: / wabel /