© bykst/Kai Stachowiak /pixabay.com
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Atommüllkonferenz diskutierte Fachthemen und nächste Schritte

Soll man das Angebot der AKW-Betreiber, ihre Entsorgungsrückstellungen einer öffentlichen Stiftung zu übertragen und die Atomkraftwerke gleich mit, annehmen oder nicht.

Ist das Angebot einfach nur skandalös oder immer noch besser, als wenn die Betreiber eines Tages pleite und die Rückstellung einfach weg sind. Das war eine der Fragen, die auf der Atom­müll­konferenz am vergangenen Samstag in Kassel intensiv diskutiert wurde. Weitere Themen waren die Altlasten des Uranbergbaues in Thüringen und Sachsen, die Online-Version der Bestandsaufnahme Atommüll und der für den Zeitraum 13. September – 31. Oktober geplante Atommüll-Alarm.

Vormerken: 2015 werden die Atommüllkonferenzen am 14. März und am 26. September, jeweils wieder in der Volkshochschule Kassel stattfinden. Am Samstag, den 1. November 2014 findet in Hannover ein Zwischentreffen statt, auf der das Programm für die März-Konferenz festgelegt und die redaktionelle Arbeit am Atommüllreport fortgesetzt wird.
Zur Frage der Entsorgungsrückstellungen und den Ewigkeitskosten der Atomenergie referierte Dr. Wolfgang Irrek (Hoch­schule Ruhr West), der sich mit dieser Frage seit 1995 intensiv beschäftigt und dazu publiziert hat. Irrek wies darauf hin, dass Vorschläge für eine öffentliche Stiftung in den 90er Jahren eher von kritischer und unabhängiger Seite gekommen seien. Es könne darum jetzt auch nicht darum gehen, einen bisher zwar lancierten, aber noch gar nicht veröffentlichten Vorschlag der AKW-Betreiber anzunehmen oder abzulehnen, sondern die Kriterien und Anforderungen an eine solche Einrichtung zu diskutieren.

Frank Lange vom Kirchlichen Umweltkreis Ronneburg

Frank Lange und Dieter Barth vom Kirchlichen Umweltkreis Ronneburg stellten die immensen Probleme der Altlasten des Uranabbaus in Sachsen und Thüringen vor. Neben den sieben großen Sanierungsstandorten gibt es etwa 1.900 Altstandorte die vom Bundesamt für Strahlenschutz als relevant identifiziert worden sind. Dabei sind alleine die Eigentumsverhältnisse im Jahr 1990 dafür entscheidend, was in die Sanierungsaufgabe der Wismut GmbH fällt, nicht die radioaktive Belastung, die von Bohrlöchern, Halden oder alten Stollen ausgeht. Die schlummernde Gefahr ist selten sichtbar. Absperrungen gibt es nicht und wer die Geschichte eines Waldstückes oder einer Wiese nicht kennt, sieht auch nichts von den strahlenden Materialien die unter den Bäumen liegen oder den Bohrungen, die stattgefunden haben. Während es in Sachsen ein Programm zur Sanierung solcher Standorte gibt, wird das Problem in Thüringen von den offiziellen Stellen ignoriert. Die beiden Referenten forderten, diese Altstandorte zu untersuchen und dabei nicht die einzelne Anlage sondern die Gesamtbelastung der Menschen in den Gebieten zu betrachten. Eine Bewertung der Gefahren muss von dem radioaktiven Potential ausgehen, das vorhanden ist und darf nicht am Abstand zur Wohnbebauung relativiert werden. Zu reger Diskussion führte die Information, dass nach Bundesberggesetz der jeweilige Eigentümer eines Grundstückes auch für die Altlasten auf und unter seinem Boden haftbar ist. Wer von der staatlichen Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) ehemals volkseigene land- und volkswirtschaftliche Flächen kauft, tut dies nach dem Grundsatz "gekauft wie gesehen" und wird im Erstfall privat für die Sanierung radioaktiver Altlasten haftbar gemacht. Einig war man sich, dass mehr als in der Vergangenheit, nicht nur die Atomkraftwerke und Abfälle in die Diskussion einbezogen werden muss. Die Nutzung der Atomenergie fängt beim Uranbergbau an. Der radioaktiven Belastung sowohl bei den Altlasten der Wismut, als auch an den heutigen Abbaustätten in anderen Regionen der Erde muss stärkere Aufmerksamkeit geschenkt werden.

Quelle: ag-schacht-konrad.de

GastautorIn: Peter Dickel - Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V. für oekonews.
Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /