Bremen, 10. Oktober 2014 Mit dem 31. Dezember 2014 endet die 10-jährige gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Geschäftsunterlagen und Dokumente vor 2005. Zudem können alte Akten vor 2009, deren gesetzliche Aufbewahrungsfrist nur sechs Jahre beträgt, vernichtet werden.
Planen Sie schon jetzt genügend Zeit ein, um Ihre Archive zu sichten. Unsere Erfahrungen und Kundenbefragungen zeigen, dass besonders in den ersten Monaten des neuen Jahres wenig Zeit bleibt, um sich dem Archiv und den nicht mehr steuerlich relevanten Akten zuzuwenden. Alte Unterlagen zu prüfen und auszusortieren tritt dann schnell in den Hintergrund, während das Archiv gleichzeitig mit neuen Dokumenten sprichwörtlich überquillt. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig und möglichst noch in diesem Jahr einen Überblick in Ihrem Archiv zu verschaffen.
Prüfen Sie die alten Akten auf deren Relevanz, holen Sie sich aktuelle Vernichtungsangebote ein und vereinbaren Sie frühzeitig einen Entsorgungstermin. Fragen Sie ausschließlich zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und anerkannte Betriebe für Akten- und Datenträgervernichtung gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an. Diese achten alle gesetzlichen Bestimmungen und die Sicherheit Ihrer Daten. Zudem ist die umweltgerechte Vernichtung in Anlagen genehmigt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gewährleistet. Das erspart Ihnen viel Ärger und schont darüber hinaus unsere Umwelt.
Auf der Website www.sichere-aktenvernichtung.de haben wir Ihnen unter „Aufbewahrungsfristen von Akten und Unterlagen in Unternehmen“ zahlreiche Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den verschiedenen Fristen für Geschäftsunterlagen detailliert aufbereitet.
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Für Unterlagen vor 2005 endet am 1. Januar 2015 die 10-jährige Aufbewahrungspflicht
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Monica Calvo Moreno,
P.J. Schmidt GmbH
Georg-Henschel-Straße 1, 28197 Bremen
Telefon: +49 421 835 444 0
Telefax: +49 421 835 444 11
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Katrin Heintschel
Agenda 17. Agentur für Public Relations
Dittrichring 17, 04109 Leipzig
Tel.: +49 341 980 90 90
Fax: +49 341 980 89 17
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Die P.J. Schmidt GmbH ist auf die bundesweite Abholung und Vernichtung von Akten und Datenträgern sowie den Ankauf und die Entsorgung von Röntgenfilmen spezialisiert. Der zertifizierte Entsorgungsfachbetrieb aus Bremen steht für ein sicheres, umwelt- und fachgerechtes Recycling gemäß Kreislaufwirtschafts- und Bundesdatenschutzgesetz. Für seine Kunden aus Medizin, Gewerbe, Industrie und Handel gewährleistet Schmidtentsorgung eine ordnungsgemäße Entsorgung sowie eine optimale Verwertungskette. ???
Schmidtentsorgung im Profil:
?- Gründung 1983 in Bremen?
- Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München?
- Bundesweite Akten- und Datenträgervernichtung sowie Röntgenfilmentsorgung?
- Garantierte Datensicherheit durch Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen
- Einhaltung aller Auflagen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
?- Abholung, Transport und Entsorgung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?
- Abschließbare Datensicherheitsbehälter (DSB)
?- BDSG-konforme Fahrzeugflotte?
- Auf Datenschutz verpflichtete Mitarbeiter
?- Verwertung enthaltener Recyclingstoffe?
- Lückenlose Dokumentation des gesamten Entsorgungsprozesses?
- Versicherungen im Fall von Schäden
?- Kostenfreies Vernichtungszertifikat
Schmidtentsorgung im Profil:
?- Gründung 1983 in Bremen?
- Niederlassungen in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München?
- Bundesweite Akten- und Datenträgervernichtung sowie Röntgenfilmentsorgung?
- Garantierte Datensicherheit durch Videoüberwachung, Zutrittskontrollen und Alarmanlagen
- Einhaltung aller Auflagen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
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