© OpenClips/ pixabay.com
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Energieeffizienz: Österreich muss handeln!

EUGH-Klage droht: Kommission fordert Österreich und vier weitere EU-Staaten zur vollständigen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf

Die Europäische Kommission hat Österreich sowie Kroatien, Irland, Lettland und Rumänien aufgefordert, für die vollständige Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu sorgen. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, über den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2020 Energieeinsparungen zu erzielen, und zwar entweder durch Energieeffizienzverpflichtungssysteme und/oder durch andere zielgerichtete politische Maßnahmen im Haushalts-, Industrie- und Verkehrssektor. Im Rahmen der Energieeffizienzverpflichtungssysteme müssen Unternehmen Energiesparmaßnahmen auf Ebene der Endkunden einführen, beispielsweise Beratung über bessere Isolierung oder Darlehen für den Austausch alter, schlecht isolierender Fenster. Die Richtlinie war bis zum 5. Juni 2014 in nationales Recht umzusetzen. Heute hat die Kommission den genannten fünf Mitgliedstaaten mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt, in denen sie aufgefordert werden, die Richtlinie vollständig umzusetzen. Falls die Mitgliedstaaten dem nicht binnen zwei Monaten nachkommen, kann die Kommission sie vor dem Gerichtshof verklagen und die Verhängung eines Zwangsgelds beantragen.


Quelle: Europäische Kommission / Vertretung in Österreich


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /