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Neuer Lehrgang: 'Energiebeauftragte Büro und Verwaltung'

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Pressemitteilung von: Bremer Energie-Konsens GmbH

/ PR Agentur: denkBar PR & Marketing GmbH
Bremen, Juni 2015. Auch viele Bremer Unternehmen müssen bis Anfang Dezember zum ersten Mal ihren Energieverbrauch überprüfen, indem sie ein sogenanntes Energieaudit nach der Europäischen Norm 16247-1 durchführen. Das Energieaudit muss im Folgenden regelmäßig in einem Abstand von vier Jahren wiederholt werden. So schreibt es das geänderte Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) vor, das Ende April in Kraft getreten ist. Zu den neuen gesetzlichen Pflichten veranstaltet die gemeinnützige Bremer Klimaschutzagentur energiekonsens in Kooperation mit dem RKW Nord e.V. ab Ende Juni den Lehrgang „Energiebeauftragte Büro und Verwaltung“. Das modulare Schulungsangebot bietet Unternehmen die Chance, eigenes Know-how zum Thema aufzubauen und mit Unterstützung von Experten die Anforderungen der Audits zu erfüllen. Alle Module finden jeweils von 9 bis 13 Uhr in den Räumen der Klimaschutzagentur am Wall statt.


Der Lehrgang „Energiebeauftragte Büro und Verwaltung“ besteht aus insgesamt fünf Modulen, die einzeln oder in Kombination gebucht werden können. Das erste Modul findet am 30. Juni statt und gibt eine Einführung in das neue Energiedienstleistungsgesetz sowie die neuen Anforderungen an betroffene Betriebe. Es werden monatlich ein bis zwei Seminare angeboten, die unterschiedliche Aspekte wie Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik und klimafreundliche Mobilität vertiefen. Ziel ist es, die Teilnehmer auf die Durchführung der Energieaudits vorzubereiten und die Energieverbräuche sowie den CO2-Ausstoß in den Unternehmen langfristig zu reduzieren.

„Energieaudits sollten aktuell ganz oben auf der Firmen-Agenda stehen. Bei der hohen Anzahl betroffener Unternehmen ist mit einem Engpass an Auditierungsfachkräften zu rechnen“, betont Sven Odens Projektmanager von energiekonsens. Wer sich nicht rechtzeitig um die Vorbereitung zur Durchführung des Energieaudits kümmere, werde im schlimmsten Fall die Frist am 5. Dezember versäumen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 50.000 Euro. Die neue Gesetzesregelung betrifft alle Unternehmen, die nicht unter die Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fallen. Das bedeutet, dass alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro dazu verpflichtet sind, ein Energieaudit durchzuführen. Betroffen sind damit auch viele Unternehmen, deren Tätigkeiten ganz wesentlich von Büro- und Verwaltungstätigkeiten geprägt sind – etwa Krankenkassen, Banken und Versicherungen, aber auch öffentliche Einrichtungen und kommunale Eigenbetriebe. „Jedoch ist es auch für kleine und mittlere Unternehmen empfehlenswert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn auch für sie sind Energieaudits Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile“, rät Odens. Lediglich Betriebe, die bereits über ein Energie- oder Umweltmanagementsystem verfügen, sind von den Neuerungen ausgenommen.

Anmeldungen für den Lehrgang „Energiebeauftragte Büro und Verwaltung“ nimmt energiekonsens unter 0421/376671-8 oder E-Mail entgegen.
Die halbtägigen Seminare können einzeln zum Preis von je 120 Euro oder als Gesamtangebot für 500 Euro gebucht werden. Weitere Informationen zum neuen Energiedienstleistungsgesetz und zu den verpflichtenden Energieaudits finden sich unter www.energiekonsens.de.
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