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Biogasrat+ für ‚Klimazuschlag‘ bei Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

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Pressemitteilung von: Biogasrat + e. V.

Neue Förderung nicht nur für Erdgas - Deutsche Biogas- und Biomethan- KWK-Anlagen leisten 40 % CO2 Einsparung

Berlin, 31.08.2015 Der Biogasrat+ hat die Planungen für die Reform des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-G) scharf kritisiert. Mit dem aktuellen Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie werde eine große Chance für Klimaschutz, Energieeffizienz und das Gelingen der Energiewende vertan, sagte Biogasrats-Geschäftsführer Michael Rolland. Weitergehende Änderungen seien jetzt dringend erforderlich. So sollte der Einsatz von klimafreundlichem Biogas- und Biomethan in KWK-Anlagen künftig auch im KWK-G gefördert werden.


„Der wichtigste Punkt ist der Anspruch auf Zahlung eines zusätzlichen Zuschlages für KWK-Strom aus Bestandsanlagen in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde ab Januar 2016 für KWK-Anlagen, die klimafreundliches Biogas und Biomethan einsetzen.“ Bisher ist dieser Zuschlag nur auf Erdgas in KWK-Anlagen beschränkt. Dabei erreichten Biogas- und Biomethan Spitzenwerte bei der CO2 Senkung. Das müsse angemessen honoriert werden, fordert Rolland. Konkret: Der neue Zuschlag von 1,5 Cent je Kilowattstunde müsse im Schnitt drei Jahre länger als im Entwurf bislang vorgesehen gewährt werden. Dies gelte unter den Bedingungen, dass die KWK-Anlagen in das öffentliche Stromnetz einspeisen und eine zusätzliche fünf prozentige Treibhausgasminderung nachweisen. Anstelle von bislang vorgesehenen 16.000 kämen künftig insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden bei einem zusätzlichen Klimabeitrag zusammen.

Zum Vergleich: Eine Kilowattstunde Biomethan erzielt die gleiche CO2 Minderung wie etwa vier Kilowattstunden Erdgas bei kraftwärmegekoppelten Anlagen. Um den deutlichen CO2-Einspareffekt durch Biogas- und Biomethan Blockheizkraftwerke im Strom- und Wärmesektor zu stabilisieren und perspektivisch ausbauen zu können, fordert der Biogasrat eine entsprechende Regelung auch für Neuanlagen.

Ohne Nachbesserungen für die grüne Biomasse im Gesetzgebungsverfahren werde Deutschland seine internationalen Klimaschutzverpflichtungen verfehlen. Rolland: „Biogene-KWK-Anlagen leisten bei uns heute 40 Prozent der CO2 Minderung von den insgesamt rund 56 Millionen Tonnen pro Jahr, die bei der Strom- und Wärmeerzeugung durch KWK eingespart werden.“ Dies entspreche in etwa den gesamten CO2-Emissionen, die im Alltagsverkehr durch Fahrten zur Arbeit bzw. für Geschäfts- und Ausbildungswege pro Jahr verursacht werden. Dieser überproportionale Klimaschutzbeitrag von grünem Gas in Deutschland werde ohne Änderungen im Gesetzgebungsverfahren wegbrechen. Zusätzlich fallen ab 2020 biogene, kraftwärmegekoppelte Anlagen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz heraus und damit auch deren Leistungen für Klima, Umwelt sowie sichere heimische und dezentrale Energieversorgung.

Erläuterung:
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Umwandlung von Primärenergie in elektrische Energie und nutzbare Wärme in einem gemeinsamen Prozess. Kraftwärmegekoppelte Anlagen ermöglichen die gleichzeitige energieeffiziente Gewinnung von Strom und Wärme. Der Vorteil gegenüber einer getrennten Erzeugung von Strom und Wärme liegt in einer effizienteren Ausnutzung des eingesetzten Brennstoffes und einem entsprechend geringeren Verbrauch. Hierdurch werden auch die CO2 Emissionen und Luftschadstoffe reduziert. Kraftwärmegekoppelte Anlagen können flexibel gesteuert werden und beim Einsatz von erneuerbaren Energien z.B. durch den Einsatz von Biomasse die immer größer werdende, schwankende Stromeinspeisung aus Windkraft und Photovoltaik-Anlagen optimal ausgleichen.
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