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UN-Gipfel zur nachhaltigen Entwicklung: Verbindliche Vorgaben für Privatsektor auf internationaler Ebene notwendig

Geht´s der Wirtschaft gut, geht´s nicht automatisch allen gut- Völkerrechtliche Regeln notwendig

Wien - "Der Privatsektor muss in die Pflicht genommen werden, damit er nachhaltig im Sinne von Entwicklung agiert. Nach rein freiwilligen Vorgaben wie sie im sogenannten ‚Global Compact‘ auf UN-Ebene definiert sind, müssen nun völkerrechtlich verbindliche Regeln folgen", fordert Petra Bayr, SPÖ-Sprecherin für globale Entwicklung, anlässlich der Beschlussfassung der nachhaltigen Entwicklungsziele beim UN-Gipfel. Im SDG 8 (Sustainable Developent Goal, Nachhaltiges Entwicklungsziel) etwa wird ein Wirtschaftswachstum in den ärmsten Ländern von jährlich sieben Prozent angestrebt. Wirtschaftswachstum alleine sage aber nichts über die Verteilung der Wertschöpfung, nichts über faire Löhne und menschenwürdige Arbeitsbedingungen aus, gibt Bayr zu bedenken.

"Die oft implizit getroffene Annahme, dass gute Rahmenbedingungen für den Privatsektor alleine schon ausreichen, um private Firmen zu etablieren, die dann wiederum quasi automatisch wirtschaftliche Entwicklung für alle schaffen, ist grundlegend falsch", ist Bayr überzeugt. Erst in Verbindung mit demokratischer Regierungsführung, die das Interesse der Menschen und der Umwelt und nicht das der Firmen in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt, kann die Wirtschaft zu gerechter und nachhaltiger Entwicklung beitragen, so die Abgeordnete weiter. Ebenso müssen die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO erfüllt sein, muss Gewerkschaften muss eine verfolgungsfreie Arbeit ermöglicht werden und eine prosperierende Zivilgesellschaft sowie freie Medien sind weitere unerlässliche Rahmenbedingungen. "Ein künftiger rechtsverbindlicher Rahmen für Unternehmen muss die Bereiche Menschenrechte, menschenwürdige Arbeit, den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit abdecken, aber auch Mechanismen der Rechenschaftspflicht, der Haftung und gegebenenfalls der Entschädigung im Falle von Verstößen beinhalten", so Bayr.


Artikel Online geschaltet von: / Doris Holler /